Zusammenveranlagung - Frage zur Splittingtabelle

  • Hallo zusammen,


    mein Mann und ich versuchen gerade zu verstehen, was das Tax-Programm rechnet. Ich hoffe ihr könnt uns helfen zu verstehen, wo unser Denkfehler liegt.


    Wir haben letztes Jahr geheiratet und haben beide Steuerklasse 4. Wir arbeiten beide. Mein Mann hat noch ein zusätzliches Einkommen, dass mit Steuerklasse 6 versteuert wird. Zusätzlich hat er Anfang letzten Jahres einen Boni bekommen, der damals mit Steuerklasse 1 versteuert wurde.


    Wenn ich die Zusammenveranlagung richtig verstehe, dann werden doch alle Einkommen zusammengerechnet. Nach Abzug von Sonderausgaben, etc. wird dann das Gesamtbruttoeinkommen geteilt. Mit diesem halben Wert wird dann die Lohnsteuer aus der Splittingtabelle entnommen und diese verdoppelt. Das ergibt dann die Gesamtbelastung, die wir zahlen müssten.
    Die Tax-Software nimmt aber scheinbar den Wert, der in der Splittingtabelle bei dem Gesamtbruttoeinkommen steht. Haben wir was falsch verstanden? ?(


    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Sterneneis

  • Nach Abzug von Sonderausgaben, etc. wird dann das Gesamtbruttoeinkommen geteilt.


    Brutto ist, was ganz am Anfang steht.Geteilt wird das zu versteuernde Einkommen, das ist das nach den ganzen Abzügen.


    Mit diesem halben Wert wird dann die Lohnsteuer aus der Splittingtabelle entnommen


    1. Der Splittingtabelle kann man keine Lohnsteuer entnehmen.
    2. Wenn Du das zu versteuernde Einkommen halbierst, die Steuer darauf in der Grundtabelle abliest und verdoppelst, hast Du die Steuer für Verheiratete, die rein zufällig der der Splittingtabelle für das gesamte zu versteuernde Einkommen beider Eheleute entspricht.

  • Hallo Sterneneis. Tax berechnet für Euch das 'Zu versteuernde Einkommen'. Damit kann man in die aktuelle Splittingtabelle gehen und bereits die Steuer ablesen, mal ganz einfach gesagt.
    Tax berechnet auch die günstigste Veranlagung. Im Ergebnis kann man hier sehr gut erkennen, wie die Steuer unterschiedlich ausfällt, wenn nach Grundtabelle oder Splittingtabelle.
    (Ganz nebenbei es gibt im Gesetz tatsächlich ledigl. Formeln mit jeweils x, y, und z - daraus wird alles berechnet ...§ 32 a)