Bei der Plausibilitätsprüfung durch das PRogramm wurde ich aufgefordert, Angaben zu den zulageberechtigten Kindern bei der Riesterrente nachzutragen (die Angaben hatte ich versäumt). Nachdem ich unsere zwei Kinder mit je 300 Euro Zulage angegeben hatte, erhöhte sich meine Nachzahlung an das Finanzamt von ca. 520 Euro auf über 1100 Euro.
Im Rahmen der Günstigkeitsprüfung kann es meines Wissens doch im besten Fall nur zu einer höheren Steuerrückerstattung führen und generell nicht zu einer höheren Nachzahlung?
Kann mir jemand diesen Effekt erklären oder handelt es sich um einen Fehler im Programm?
MfG
Floeti