Angabe der zulageberechtigten Kinder erhöht die Nachzahlung ans Finanzamt

  • Bei der Plausibilitätsprüfung durch das PRogramm wurde ich aufgefordert, Angaben zu den zulageberechtigten Kindern bei der Riesterrente nachzutragen (die Angaben hatte ich versäumt). Nachdem ich unsere zwei Kinder mit je 300 Euro Zulage angegeben hatte, erhöhte sich meine Nachzahlung an das Finanzamt von ca. 520 Euro auf über 1100 Euro.
    Im Rahmen der Günstigkeitsprüfung kann es meines Wissens doch im besten Fall nur zu einer höheren Steuerrückerstattung führen und generell nicht zu einer höheren Nachzahlung?
    Kann mir jemand diesen Effekt erklären oder handelt es sich um einen Fehler im Programm?


    MfG
    Floeti

  • Hallo Floeti,


    Im Rahmen der Günstigkeitsprüfung kann es meines Wissens doch im besten Fall nur zu einer höheren Steuerrückerstattung führen und generell nicht zu einer höheren Nachzahlung?
    Kann mir jemand diesen Effekt erklären oder handelt es sich um einen Fehler im Programm?


    Das Ergebnis der Günstigerprüfung ist die günstigere Variante. Im Rahmen dieser Günstigerprüfung wird festgestellt:
    Führt der Ansatz von Eigenbeitrag und festzusetzender Zulage als Sonderausgabe zu einer höheren Steuerersparnis als die festzusetzende Zulage im Riesterkonto, so wird der übersteigende Teil auf die Steuerschuld angerechnet und mindert die festzusetzende Einkommensteuer.
    vereinfachtes Beispiel: keine Kinder, Steuersatz 30%, Eigenbeitrag 1200 Euro, mindestens 4% des Brutto sind gezahlt.
    Steuerersparnis 30% von (1.200 + 154) 1.354 Euro = 406,20 Euro
    Festzusetzende Zulage: 154 Euro
    Die Steuerschuld mindert sich um Steuerersparnis (406,20) abzüglich dem Riesterkonto gutzuschreibende Zulage (154), also um 252,20 Euro.


    Zwei Kinder (nach 2007 geboren), Steuersatz 30%, Eigenbeitrag 1200 Euro, mindestens 4% des Brutto sind gezahlt.
    Steuerersparnis 30% von (1.200 + 754) 1.954 Euro = 586,20 Euro
    Festzusetzende Zulage: 754 Euro
    Es bleibt bei der Zulage.


    LG
    Akki