Diverse Fragen zu Wochenendheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkostenpauschale, Reisekosten, Übernachtungskosten, ...

  • Hallo!
    Beginne gerade mit meiner Steuererklärung 2016 und es tun sich mir Fragen auf, welche ich im Anschluss versuche zu formulieren.
    Als "Anfänger" werde ich mich über weiterführende Hilfe hier aus dem Forum sehr freuen.


    Hintergrund/Fakten:
    - Mein Wohnsitz und Arbeitsort liegt im Rhein-Main-Gebiet.
    - Ich war vom 15.02. bis 30.11.2016 beruflich bedingt in Berlin tätig.
    - Die Tätigkeit wurde nach jeweils 3 Monaten für 4 Wochen unterbrochen und danach wieder aufgenommen (während der 4 Wochen war ich wieder im heimischen Betrieb tätig).
    - An- und Abreise sowie Wochenendheimfahrten wurden mit dem privaten PKW vorgenommen.
    - Es wurde durchgängig über den Zeitraum FEB bis einschließliche NOV eine kleine möblierte 1-Zimmer-Appartementwohnung (Wohnen-auf-Zeit) angemietet.
    - AG-seitig wurden steuerfrei 24 Euro VMA täglich für 'Reisekosten' erstattet.
    - AG-seitig wurden steuerfrei im Turnus von 3 Wochen (21 Tagen) eine 'Reisekostenpauschale' für bezahlte Heimfahrten zu je 150 Euro erstattet.
    - AG-seitig wurden steuerfrei 12 Euro VMA für den 'Reisetag', eben alle 3 Wochen, erstattet.
    - AG-seitig wurden 45 Euro 'Übernachtungspauschale' gestellt, wobei davon 20 Euro steuerfrei und 25 Euro sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig behandelt wurden.


    Meine Fragen:


    1a) Da ich nahezu jedes Wochenende, i.d.R. SAmorgens nach Hause und SOabends wieder nach Berlin fuhr, möchte ich die rund 600 km einfache Fahrtstrecke als Entfernungspauschale geltend machen. Kann ich diese doppelt (für Hin- und Rückfahrt) oder nur die einfache Fahrt ansetzen?
    1b) Wie gehe ich in der Anwendung von tax2017 am klügsten vor? Trage ich mit Unterstützung der Kalender einfach für jedes Wochenende eine Heimfahrt ein und ziehe später (siehe hierzu Frage 4) die Summe der bereits erstatteten 'Reisekostenpauschalen' à 150 Euro (für Heimfahrten nach 21 Tagen, s.o.) wieder ab?


    2a) Wie gehe ich bei diesen beiden Wochenendtagen vor, da ich 24 Euro je Tag erstattet bekam, jedoch tatsächlich nur 12 Euro Pauschale für den Reisetag entstanden?
    2b) Sicherlich gelten die 12 Euro für den An- als auch für den Abreisetag?


    3a) Die Unterkunftskosten (Miete) werde ich als Werbungskosten angeben. Kann ich diese durchgängig vom 15.02.-30.11.2016 ansetzen?
    3b) Da die Wohnung jeweils nach 3 Monaten für 4 Wochen nicht genutzt wurde, muss ich die 4 Wochen ausklammern?
    3c) Da die Wohnung an den Wochenenden wg Heimfahrten nicht regelmäßig genutzt wurde, muss ich die SA und SO ausklammern?


    4) Die vom AG steuerfrei erstatteten Bezüge (Reisekosten 12 Euro bzw 24 Euro, Übernachtungskosten 20 Euro) erscheinen auf den Lohnabrechnungen, nicht jedoch im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Wo trage ich diese in tax2017 ein, sie wollen ja von der Software gegengerechnet werden?


    Vorab vielen Dank + freundlichen Gruß
    mibe

    • Offizieller Beitrag

    Es wurde durchgängig über den Zeitraum FEB bis einschließliche NOV eine kleine möblierte 1-Zimmer-Appartementwohnung (Wohnen-auf-Zeit) angemietet.

    Dann war die doppelte Haushaltsführung auch nicht unterbrochen und es ist die Dreimonatsregelung anzuwenden.


    Alles andere beantwortet doch die Software mit ihren Hilfen. Eine Steuerberatung darf das Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht leisten.