Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Ausbildungskosten.
Ich befinde mich in einer Ausbildung und muss hierfür zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule fahren.
Die Fahrten zum Betrieb habe ich bei den Werbungskosten als Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) eingetragen.
Nun bleiben mir noch die Fahrtkosten zur Berufsschule:
Sind diese Fahrten unter Werbungskosten > Reisekosten einzutragen, bei Sonderausgaben > Ausbildungskosten unter Fahrtkosten einzutragen oder sogar bei beiden?
Unter dem einen würde ich nähmlich Teile meiner Lohnsteuer zurückbekommen, bei dem Anderen nicht.
Zusätzlich bekomme ich die Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule mit 0,30€ aber nur für die einfache Strecke vergütet, was aber unter Lohnsteuerbescheid > Pauschal besteuerte AG-Leistungen schon erwähnt ist.
Ich hoffe jemand kann mir helfen