Vermietung hälftig geerbte hälftig gekaufte Immobilie

  • Hallo,


    ich habe zusammen mit einem Miterben eine Immobilie geerbt. Wir haben uns geeinigt und im Rahmen der Erbauseinandersetzung geregelt, dass ich die Hälfte der Immobilie des Miterben übernehme (kaufe). Ich bin damit Besitzer eine ETW, die ich zu 50% geerbt (unentgeltlicher Erwerb) und zu 50% gekauft (entgeltlicher Erwerb) habe. Ich möchte diese Wohnung nun vermieten.


    Meinem Eindruck nach stößt hier Tax 2017 an seine Grenzen und kann die verschiedenen Stämme (und unterschiedlichen Arten der steuerlichen Behandlung) nicht abbilden. Geschweige dass ich noch die Einbauküche getrennt abbilden müsste.


    Ist das korrekt oder gibt es hier eine Lösung für mich?


    MfG
    Wittmann

  • Guten Morgen Wittmann,


    die Einbauküche kann bei der Vermietung über die Abschreibung von Einrichtungsgegenständen erfasst werden.
    Als Rechtsnachfolger führst du die Abschreibung des Erblassers fort. Für die dazu erworbene Hälfte wird die Afa entsprechend den Regeln (Aufteilung der Anschaffungskosten zwischen Wohnung sowie Grund und Boden) ermittelt. Beide Afa zusammenrechnen und fertig. Ein paar Erläuterungen auf einer separaten Anlage für das Finanzamt sind da sicherlich hilfreich. Letztendlich ist es ja eine einmalige Sache, weil dann der Wert der jährlichen Afa feststeht.


    LG
    Akki