Hallo,
wo trage ich Einnahmen ( = Aufwandsentschädigung) aus o.g. Tätigkeit ein? Ein steuerfreier Betrag von 2500.- € muss berücksichtigt werden können. Es ist keine selbstständige Tätigkeit und kein Gewerbebetrieb, also ohne EUR, sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Die genaue Bezeichnung der Tätigkeit ist "Erhebungsbeauftragter für den Mikrozensus".
Vielen Dank schon mal für die schnelle Hilfe...!