Belege Fortbildungskosten - Liegt Finanzamt oder TAX falsch?

  • Guten Tag zusammen,


    gestern habe ich unseren Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten. Daraus lässt sich entnehmen, dass nur ein Teil der ermittelten Summe zurück erstattet wird, da dem Finanzamt Belege (Fortbildungskosten) fehlen. Ist ja kein Problem, Einspruch einzulegen und die Belege nachzureichen. Jedoch habe ich die Hinweise des Programms so verstanden, dass das Einreichen der Belege zunächst nicht dringend erforderlich ist, lediglich empfohlen wird, um "Rückfragen des Finanzamts" zu vermeiden (Auf der Checkliste unter der Überschrift "Belege, die Rückfragen und Verzögerungen bei der Verarbeitung vermeiden").


    Jetzt würde mich einfach nur interessieren, wer falsch liegt. Müssten die Belege eigentlich in der TAX-Checkliste unter die Kategorie "Belege mit Vorlagepflicht"? Oder hätte das Finanzamt erst die Belege anfordern müssen, bevor sie den Steuerbescheid anfertigen? Dementsprechend forsch bzw. demütig würde ich den Einspruch formulieren (für diesen Fall gibt es übrigens keine Vorlage bei den Einsprüchen gegen den Steuerbescheid!).


    Danke schon mal im Voraus! :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt würde mich einfach nur interessieren, wer falsch liegt.

    Niemand. Ob und was geprüft wird liegt im Rahmen des Ermessens des Bearbeiters.


    Oder hätte das Finanzamt erst die Belege anfordern müssen, bevor sie den Steuerbescheid anfertigen?

    Auch dies liegt im Rahmen des Ermessensspielraums des Bearbeiters. Er muss rechtliches Gehör gewähren bzw. begründen und das geht auch mit einem entsprechenden Hinweis im Rahmen der Erläuterungen zum ESt-Bescheid.


    Dementsprechend forsch bzw. demütig würde ich den Einspruch formulieren (für diesen Fall gibt es übrigens keine Vorlage bei den Einsprüchen gegen den Steuerbescheid!).

    Sollte man nicht immer freundlich miteinander umgehen? ?(

  • Danke für die Antwort!


    Ich hab dann die Hinweise des Programms wohl falsch interpretiert. Für mich klingt "unnötige Nachfragen vermeiden" halt nicht danach, dass ich gleich einen Steuerbescheid mit entsprechender Anmerkung bekomme. Für's nächste Mal weiß ich Bescheid!


    Und natürlich soll man immer freundlich miteinander umgehen... aber man darf zwischen den Zeilen ja schon ein wenig Selbstbewusstsein übermitteln, wenn man im Recht ist ;) Wäre ja hier eh nicht der Fall.


    Vielen Dank nochmal!