Duales Studium nach Erstausbildung / Verlustvortrag

  • Hallo Folgende Sachlage:)
    Ich habe bereits eine abgeschlossene Lehrausbildung und habe dann von 2013 bis 2016 ein duales Studium absolviert. Während dieser Zeit habe ich zwar Gehalt bekommen, aber es war so gering, dass keine Einkommenssteuer anfiel. Ende 2016 habe ich dann Gehalt erhalten, wo auch Einkommenssteuer anfiel.Dieses Jahr habe ich dann meine erste Steuererklärung für 2016 abgegeben, wo ich auch eine Rückerstattung erhielt.Nun möchte ich auch die Jahre 2013-2015 geltend machen.Ist dies überhaupt noch möglich, da ich ja bereits eine für 2016 abgegeben habe, ohne die Vorjahre zu beachten?Ich habe meine Ein- und Ausgaben nun schon für 2014 eingegeben, wo die Summe der Einkünfte positiv sind, das Einkommen / zu versteuernde Einkommen aber negativ. Ist dies nun ein Verlustvortrag? Als Steuererstattung stehen 0,- €?!?!


    Vielen Dank für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Dieses Jahr habe ich dann meine erste Steuererklärung für 2016 abgegeben, wo ich auch eine Rückerstattung erhielt.Nun möchte ich auch die Jahre 2013-2015 geltend machen.Ist dies überhaupt noch möglich, da ich ja bereits eine für 2016 abgegeben habe, ohne die Vorjahre zu beachten?

    Ja, das ist möglich.


    Ich habe meine Ein- und Ausgaben nun schon für 2014 eingegeben, wo die Summe der Einkünfte positiv sind, das Einkommen / zu versteuernde Einkommen aber negativ. Ist dies nun ein Verlustvortrag?

    Nein, da ist kein Verlustrücktrag/-vortrag möglich. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.


    Eigentlich alles auch ziemlich klar in der gesetzlichen Vorschrift beschrieben: § 10d Verlustabzug Einkommensteuergesetz (EStG)