Überzahlte Miete - im Folgejahr rückerstattet!
Wir (Vermieter) haben im Jahre 2017 für eine Familie (Mieter) von 3
verschiedenen Ämtern eine Mietüberzahlung erhalten. Diese haben wir in
2018 ordnungsgemäß an die Ämter rückerstattet. Wie ist steuerlich damit
umzugehen, etwa als Mieteinnahme in 2017 und als Ausgabe in 2018 behandeln? Kann uns da jemand helfen? Vielen Dank!
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