[Erledigt]Irritiert wegen der Werbungskosten

  • Hallo Miteinander,


    ich bekam damals eine Abfindung in Höhe von 8.000€ brutto. Auf mein Konto wurde der Netto-Betrag überwiesen (irgendwas mit einer 5 vorne dran, muss ich nachher mal abchecken wieviel das war).


    Auf jeden Fall taucht die 8.000 auf der Lohnsteuerbescheinigung auf (Nr. 10). Ich habe alles 1:1 was in der Lohnsteuerbescheinigung zu sehen ist in die Software eingetragen. Nun zwingt mich die Software, wegen dieser 8.000€, dass ich unter Werbekosten weitere Angaben mache.


    Und zwar lande ich auf einer Eingabemaske mi dem Titel "Werbungskosten zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre". Folgende Punkte fallen mir besonders auf:


    a) "Ansatz der Entfernungspauschale": Ich habe doch schon unter "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" meine Angaben gemacht. Oder ist hier etwas anderes gemeint? Oder was kann ich hier noch zusätzlich angeben?


    b) "Prozesskosten": Also, ich habe bei der Rechtsschutzversicherung meine 150€ Selbstbeteiligung bezahlt. Und doch heißt es in der Erklärung "Diese Kosten setzen sich häufig aus Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten zusammen". Ich weiß absolut nicht was ich hier genau angeben sollte oder überhaupt müsste.


    c) "Abzüglich steuerfreie Arbeitgebererstattungen": Muss ich HIER etwas angeben was mit der Abfindung zu tun hat und wenn dann was genau? Die Differenz von Brutto und Netto der Abfindung? Die Fünftauschend-Nochwas?


    NACHTRAG: Wenn ich mir die Vorschau der Steuererklärung ansehe, sehe ich die 8.000€ unter Anlage N, Nr. 17, gefolgt von den Abzügen unter Nr. 19 (Lohnsteuer, Soli-Zuschlag).

    • Offizieller Beitrag

    Auf jeden Fall taucht die 8.000 auf der Lohnsteuerbescheinigung auf (Nr. 10). Ich habe alles 1:1 was in der Lohnsteuerbescheinigung zu sehen ist in die Software eingetragen. Nun zwingt mich die Software, wegen dieser 8.000€, dass ich unter Werbekosten weitere Angaben mache.

    Die Software "zwingt" Dich nicht dies zu machen. Die Software gibt aufgrund Deiner bisher getätigten Angaben einen Prüfhinweis aus, der besagt, dass Du bitte prüfen mögest, ob Dir in diesem Zusammenhang in diesem Kalenderjahr entsprechende Kosten entstanden bzw. auch zuzuordnen sind.

  • Die Software "zwingt" Dich nicht dies zu machen. Die Software gibt aufgrund Deiner bisher getätigten Angaben einen Prüfhinweis aus, der besagt, dass Du bitte prüfen mögest, ob Dir in diesem Zusammenhang in diesem Kalenderjahr entsprechende Kosten entstanden bzw. auch zuzuordnen sind.


    Alles klar, danke. Ich lasse alles erstmal so stehen.