Arbeitszimmer in Gebäude unter Denkmalschutz

  • Das FA erwartet bei parallel vorliegenden Förderungen (Denkmalschutz-Abschreibung und anerkanntes Arbeitszimmer) eine Kürzung der Steuerbegünstigung, Zitat aus ESt-Bescheid: "Die Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale wurde um den Anteil des Arbeitszimmers gekürzt, da dieser Betrag als Werbungskosten zu berücksichtigen ist."

    Beispiel: Bei einer Gesamt-Wohngröße von 200qm incl. eines Arbeitszimmers von 20qm ist die Denkmalschutzförderung um 10% (20 von 200qm) zu kürzen.


    Sachverhalt kann auch unter https://www.michael-bertl.de/denkmalschutz-immobilien/ nachgelesen werden: "Wird im Objekt ein häusliches Arbeitszimmer genutzt ist insoweit ein Sonderausgabenabzug ausgeschlossen."


    Obwohl alle Daten in tax erfasst sind, führt tax die Kürzung nicht durch.

    In der Konsequenz fällt die ESt-Erklärung im FA aus der automatisierten Bearbeitung heraus und muss manuell durch einen Sachbearbeiter bearbeitet werden.