Vermögenswirksame Leistungen / Arbeitnehmersparzulage / Wohnungsbauprämie

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe mir kann zu folgender Rückfrage jemand helfen.


    Es wurde ein automatischer Datenabruf in Tax 2020 vorgenommen und dabei die VL-Bescheinigung mit dem entsprechenden Betrag übernommen.


    Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass im gleichen Zug automatisch "Möchten Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen" von der Software auf Ja gestellt wurde, obwohl


    das zu versteuernde EInkommen laut Programm über dem Grenzbetrag von 17.900€ (bei einem Bausparer) liegt. Wenn ich die Maske auf Fehler über den grünen Haken rechts oben überprüfen

    lasse wird mir angezeigt, dass alles in Ordnung sei.


    Hat das Programm denn Recht und muss die Arbeitnehmersparzulage denn immer beantragt werden sobald man VL bekommt? Oder Wohnungsbauprämie beantragt (hier ist die Grenze ja etwas höher) ?


    Besteht hier ein Zusammenhang oder muss ich doch auf "Nein" stellen, da das Programm hier an seine Grenzen kommt und den Zusammenhang der 17.900€ Obergrenze und zu versteuernden Einkommen nicht selbst überprüft und mich auf die Abweichung hinweist?


    Ich hoffe mir kann hier jemand erfahreneres helfen und freue mich auf eure Rückmeldungen.


    Schönen Abend noch allerseits!

    MfG

  • Hat das Programm denn Recht und muss die Arbeitnehmersparzulage denn immer beantragt werden sobald man VL bekommt?

    Nein. Die Zulage "muss" nicht beantragt werden. der Antrag schadet allerdings auch nicht.

    Oder Wohnungsbauprämie beantragt (hier ist die Grenze ja etwas höher) ?

    Wohnungsbauprämie kann nicht beim Finanzamt beantragt werden, sondern bei der jeweiligen Bausparkasse.