Kinderfreibetrag - unverheiratet

  • Hallo zusammen,


    ich und meine Partnerin (nicht verheiratet oder eingetragene Partnerschaft) erwarten in den nächsten Tagen Nachwuchs.

    Seit Tagen kümmer ich mich um die Anträge und setze mich mit dem Thema "Kinderfreibetrag" auseinander, für mich persönlich ist das Thema sehr kompliziert. Für uns würde es zwar erst nächstes Jahr in frage kommen, nur beschäftigt mich das Thema jetzt schon, wie man es bei der Steuererklärung bei Tax angibt. (habe schon etwas "experimentiert") Habe es mal Komplett ausgefüllt und als Anhang beigefügt.


    Nun mal zu meinen Fragen:


    1. Muss man einen Antrag für den Kinderfreibetrag nach der Geburt stellen oder ergibt es sich bei der Steuererklärung für 2020? Wen ja müssen beide diesen Antrag stellen um den 0.5 Kindsbetrag zu erhalten?

    2. Wie gebe ich das bei Tax an das Ich und die Mutter in einem Haushalt zusammen Wohnen, bzw wird es dem Finanzamt klar wen die Adressen gleich sind?

    3. Es gibt den Punkt "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" trifft das für uns zu? Habe das Beispielweise mal ausgefüllt, wäre das so richtig? (Siehe Anhang - Teil 3) Was wir dort mit "weitere volljährige Personen" gemeint?



    Ich danke schon mal allen im voraus für Ihre Hilfe.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    2. Wie gebe ich das bei Tax an das Ich und die Mutter in einem Haushalt zusammen Wohnen, bzw wird es dem Finanzamt klar wen die Adressen gleich sind?

    Indem Du den gemeinsamen Haushalt mit einer über 18 Jahre Person bejahst. Damit erledigt sich dann auch die Frage zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, da ja insoweit die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.


    Im Übrigen darf das Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung machen.