Mutterschutz während Beurlaubung

  • Hallo,

    Das Mutterschaftsgeld errechnet sich nach den drei Nettogehältern vor Beginn der Mutterschutzfrist. Wie errechnet sich der Betrag, wenn ich während einer Beurlaubung schwanger werde und somit keine Bezüge in den letzten 3 Monaten hatte – nach dem vorigen Gehalt oder nach „keinem Gehalt“?

    Ist dies beim Elterngeld (ca. 65% des bisherigen Nettoerwerbseinkommens) genauso?

    Vielen Dank,

    Eva