Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA wird nicht von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abegzogen

  • Hallo zusammen,


    ich hatte im Jahr 2019 im Rahmen einer Dienstreise Einkünfte, die in Schweden versteuert werden müssen.

    Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden sind diese in Deutschland steuerfrei zu stellen.

    Wenn ich in Tax 2010 unter dem Reiter "Arbeitnehmer - Weitere Einnahmen und Besonderheiten - Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer" die Daten (Dauer der Dienstreise, ...) eingebe, wird der korrekte Betrag "Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn" angezeigt.

    Leider wird dieser Betrag aber nicht abschließend von meinem Bruttoarbeitslohn unter "Arbeitnehmer - Lohnsteuerbescheinigung - 3. Bruttoarbeitslohn" abgezogen und die Berechnung der Erstattung stimmt nicht. Wenn ich den Bruttoarbeitslohn manuell ändere passt wiederum die Berechnung der "Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn" nicht.

    Gibt es einen Trick oder ist es ein Programmfehler?


    Danke im Voraus und Grüße

  • Hallo Leute,


    mich quält aktuell das gleiche Problem (wie den Threadersteller. Ich konnte keine Lösung zu unserer Problematik finden. Kann hier jemand weiterhelfen?


    Besten Dank und viele Grüße!

  • Noch ein Hinweis: in tax 2019 gab es die Möglichkeit, in der Oberfläche „Angaben zum Arbeitslohn“ über die Option „Arbeitslohn eintragen“ den Bruttoarbeitslohn von Hand einzutragen und so die Doppelkorrektur zu vermeiden.

  • Gibt es für das Problem eine Lösung?


    Ich verwende "Steuer 2019" von Aldi, welches ja eine Version von Tax sein soll.


    Beim Support habe ich vergeblich nachgefragt: "Wo und wie Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer eintragen?" Da kam nur mehrfach der nicht hilfreiche Hinweis, ich solle das Programm neu installieren. Was aber nicht geholfen hat, denn auch auf einem neuen Rechner mit neuer Installation kann ich nicht finden, wo das eingetragen werden soll, und der Support schweigt dazu. Also frage ich jetzt mal nach, wo das denn in der Original-Tax-Version eingetragen wird.


    Es gibt in der Hilfe auf der Seite "Grenzgänger in der Schweiz" folgenden Hinweis:


    >Hinweis

    >Eintragung im Programm:

    >

    >Fahren Sie regelmäßig nach Hause und bleiben an weniger als 60 Tagen aus beruflichen Gründen in der Schweiz? Dann tragen Sie Ihre Angaben im Bereich "Grenzgänger" ein.

    >

    >Kehren Sie nur am Wochenende zurück, sind Sie an mehr als 60 Tagen aus beruflichen Gründen in der Schweiz. In diesem Fall werden die Einkünfte voll in der Schweiz versteuert. Machen Sie Ihre Angaben daher im Bereich "Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer". So werden die Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.


    Im Programm kann ich leider nur finden, wie und wo man Grenzgänger einträgt, nicht aber, wo ich das eintragen kann, was ich eintragen muss.