Entlastungsbetrag

  • Hallo,


    ich und mein Partner nicht verheiratet wohnen zusammen mit unserem gemeinsamen Kind.

    Bei Entlastungsbetrag muss man den Partner mit Angeben denk ich was kommt im Verwandtschaftsverhältnis rein. Bin damit ich gemeint oder zu dem Kind das Verwandtschaftsverhältnis?

    Wenn ich meinen Partner dort mit angebe sind das ja fast 900 € weniger bei der Erstattung.

    Die Steuererklärung gibt für sich selbst ab das ist korrekt oder?

    Da kam auch eine Meldung wegen Unterhalt ich bekomme aber kein Unterhalt.


    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

  • Sunnybabe179 :


    Ist doch (fast) selbsterklärend:

    Es geht um die Person, die bei Dir im gemeinsamen Haushalt lebt und deren Verwandschaftsverhältnis zu Dir.


    Und dann lies Dir doch noch einmal den Hilfetext im rechten gelben Kasten Deiner zweiten Bilddatei durch.

    Da steht dann nämlich drin, dass Du (in Deiner geschilderten Situation) keinen Entlastungsbetrag beanspruchen kannst.
    Es sei denn, Dein Partner führt einen komplett getrennten Haushalt. Dann gehört er ja nicht mit zu Deinem Haushalt.

    Ich gehe aber eher davon aus, dass Ihr zusammen wohnt und lediglich nicht steuerlich zusammen veranlagt seid.


    mfg web-gb