Unterstellter (vereinfachter) Sachverhalt:
Ehemann hat
außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 11.000,00 €. Die
Einkünfte aus selbständiger Arbeit betragen beim Ehemann 20.000,00
€, bei der Ehefrau 30.000,00 €.
Tax 2021 rechnet bei der Einkommensteuer 2020 wie
folgt:
Ehemann:
Außergewöhnliche Belastungen 11.000,00
Zumutbare Belastung (nur aus Einkünften des Ehemannes !) -1.046,00
Überbelastungsbetrag 9.954,00
Dieser Überbelastungsbetrag wird jeweils zu 50% bei Ehemenn und Ehefrau angesetzt.
Im Ergebnis wirken sich u.a. die Einkünfte der Ehefrau überhaupt nicht bei der zumutbaren Belastung aus.
Gemäß BFH-Urteil v. 28.11.2019 (III R 11/18; siehe auch https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/823459/ ) sind die Aufwendungen (hier: 11.000,00 €) jeweils zu 50% auf Ehemann und Ehefrau zu verteilen. Erst danach ist jeweils die zumutbare Belastung zu ermitteln.
Ich würde mich freuen, wenn der Programmfehler behoben werden könnte.
Vielen Dank.