Hallo,
ich bin Rentner und habe das ganze Jahr 2020 im EU-Ausland gewohnt (in Deutschland habe ich keinen Wohnsitz mehr). Aus Deutschland beziehe ich eine gesetzliche Rente, wofür ich auch an das deutsche Finanzamt Steuern abführe.
Weiterhin beziehe ich aus Deutschland eine Riesterrente, eine Betriebsrente und eine Rente aus einer privaten Altersvorsorge. Laut Doppelbesteuerungsabkommen muss ich für diese im EU-Ausland Steuern bezahlen.
Jetzt habe ich alle entsprechenden Eintragungen in tax 2021 vorgenommen, "also das ganze Jahr im Ausland gewohnt, etc." Auch alle Renten habe ich ordnungsgemäß eingetragen.
Vom EU-Ausland habe ich auch die Bescheinigung EU-EWR bekommen. Unter der Rubrik: „Einkünfte, die im Ansässigkeitsstaat (also im EU-Ausland) der Besteuerung unterliegen“ wurde im Feld: Art der Einkünfte „Andere Einkünfte“ eingetragen. Die Höhe dieser Einkünfte entspricht der Summe Riesterrente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge. Mir ist leider nicht ganz klar, wo ich dieser Betrag bei tax 2021 eintragen muss. Trage ich ihn in die Anlage WA-EST Zeile 11 ein „ Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte“, steigt die Steuernachzahlung stark an, also eigentlich das Gegenteil vom Gewollten.
Kann mir jemand einen Hinweis zu diesem Problem geben?
Mit freundlichen Grüßen
h-b