Siehe auch die beigefügte Datei "Fehler Krankengeld.pdf" mit Bildschirmfotos/-ausschnitten!
Bei Prüfung der Einkommensteuererklärung wird auf einen Fehler beim Anspruch auf Krankengeld hingewiesen, der vor der Abgabe korrigiert werden muss!
Im zugehörigen Eingabebereich der "Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung" ist im Steuerfeld "Hatte NN mit den bescheinigten Arbeitnehmerbeiträgen der Lohnsteuerbescheinigung Anspruch auf Krankengeld? die Wahl "Nein" getroffen.
Nachfolgend sind zwei Zeilen mit Eingabefeldern für Beiträge ohne Krankengeldanspruch: In das erste Feld kann ein Eintrag gemacht werden. Wird auf "OK" geclickt, erscheint das Pop-Up, dass die erfassten Daten fehlerhaft sind.
Wird dann "Prüfen" gewählt, ist die zweite Zeile weiterhin als fehlerhaft/rot gekennzeichnet. Es ist jedoch keine Eingabe in dem Feld möglich!