Anlage AV und Berechnung

  • Guten Abend liebe Forumsmitglieder,

    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.


    Meine geleisteten Altersvorsorgebeiträge habe ich eingetragen, sowie "unmittelbar begünstigt" und die beitragspflichtigen Einnahmen 2020.

    Im Bescheid für 2020 erschienen in der Berechnung unter "Altersvorsorgebeiträge" 456 € , dazu "Altersvorsorgezulage" 92 €.

    Summe 548 - davon abziehbar -548.

    Für das Jahr 2021 betragen die Beiträge ebenfalls 456 €.

    Doch wenn ich in Tax 2022 die Berechnung vornehmen lasse, werden die 456 € nicht abgezogen. Es steht dort eine 0.

    Woran kann das wohl liegen?

    im Jahr 2020 habe ich das ganze Jahr gearbeitet.

    Im Jahr 2021 war ich längere Zeit krank, habe Krankengeld bezogen, Übergangsgeld ebenfalls, und habe die Rente beantragt.

    Seit 1.9.21 beziehe ich Altersrente.


    Kann es vielleicht damit zu tun haben, dass die 456 € nicht abgezogen wurden, wegen Krankengeld, Übergangsgeld oder der Rente?


    Für Antworten danke ich schon einmal im Voraus

    Magnolie

  • Bei der Steuerfestsetzung wird ausgerechnet, ob durch den Abzug der Beiträge (einschließlich Zulage) mehr Steuerersparnis erzielt wird, als die Zulage. Ist das der Fall, wird die Differenz erstattet.

    Beispiel: Wenn sich Deine Beiträge 2020 mit € 120 weniger Steuer ausgewirkt haben, wird die Differenz zur Zulage von € 92, also € 28 mit dem Steuerbescheid ausgezahlt. Im Steuerbescheid werden dazu die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen und am Ende die Zulage abgezogen.

    Wenn die Auswirkung auf Deine Steuer 2021 niedriger ist, als die Zulage, wird diese Rechnung nicht gemacht, weil dann die Zulage höher ist als die Steuerersparnis wäre.

  • Zunächst einmal Danke Gewan.

    Aber mich wundert, dass der Abzug nicht erfolgte, weil ich 2021 doch genauso viel, also 456 €, Beiträge gezahlt habe.

    Liegt dann vermutlich daran, dass ich erheblich niedrigeren Verdienst hatte, durch Krankheit und Reha?

    Viele Grüße

    Magnolie

  • Zunächst einmal Danke Gewan.

    Aber mich wundert, dass der Abzug nicht erfolgte, weil ich 2021 doch genauso viel, also 456 €, Beiträge gezahlt habe.

    Liegt dann vermutlich daran, dass ich erheblich niedrigeren Verdienst hatte, durch Krankheit und Reha?

    Viele Grüße

    Magnolie

    Ja, das ist sicher der Grund. Wenn Du niedrigere Einnahmen hast, ist der Steuersatz niedriger und Abzüge wirken sich dann nur zu dem niedrigeren Steuersatz aus.

  • Hallo miwe4,

    doch, Du hast recht, in den Erläuterungen stand das mit der "Günstigerprüfung" drin.

    Ich dachte halt, die Beiträge 2021 und 2020 waren gleich, und es sind doch unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben.

    Ich danke Dir und auch noch einmal Gewan lieben Dank.


    Gleichzeitig wünsche ich Euch schon einmal ein frohes Osterfest.