KAP bei Quellensteuer erzeugen

  • 1) Ich habe im letzten Jahr Dividende mit einbehaltener Quellensteuer auf der Steuerbescheinigung der Bank ausgewiesen bekommen. Jedoch wurde die KAP nach Eingabe nicht generiert, da der Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft wurde. Nur mit einer Info aus dem Forum konnte ich die KAP trotzdem erzeugen lassen.

    (Laut Auskunft FA gibt es die Q-Steuer zurück, unabh. vom Sparerfreibetrag)


    Es wäre ideal, wenn in einer solchen Konstellation (ausgewiesene Q-Steuer auf der Steuerbescheinigung der Bank) die KAP IMMER automatisch erzeugt werden würde.



    2) In einer Dividendenbescheinigung (NICHT Steuerbescheinigung) wurden mehr als 15% Quellensteuer (nämlich 26%) einbehalten. Auf der Dividendenbescheinigung wurde darauf hingewiesen, dass die zus. 11% QSt rückforderbar sind.

    Da weder in der Steuerbescheinigung, noch in der KAP direkt ein Feld für solche Fälle vorgesehen ist, würde ich mir auf der KAP eine Möglichkeit zur "Freitext-Bemerkung" wünschen, die dann als Anlage zur KAP mit übertragen wird. Damit hätte das FA bereits mit der Übertragung einen Hinweis auf diese Infos.

    Wie ich den Betrag dann deklariere (z.B. auch im Feld für Q-Steuer KAP Zeile 41?) müsste dann noch geprüft werden.

    Gebe ich den Betrag für diese zus. 11%QSt manuell ein, erhalte ich von TAX aus eine Warnung (oder war es ein Fehler?) mit dem Hinweis, dass mehr als 15% QSt eingetragen wurden.


    Danke und Gruß

  • Deine Anlage KAP ist überflüssig. Ausländische Quellensteuer wird nur auf die deutsche Steuer angerechnet, die auf diese ausländischen Einkünfte entfällt. Wenn Deine Einnahmen unterhalb des Sparerfreibetrages liegen, fällt keine deutsche Steuer an, folglich wird auch keine Quellensteuer angerechnet. Du kannst die Erstattung beim Quellenstaat beantragen.

    Von der Quellensteuer werden i. d. R. nur 15 % angerechnet. Für den übersteigenden Betrag kannst Du entweder vorab eine Ermäßigung beantragen (z. B. Schweiz, Niederlande) oder Du kannst danach die Erstattung bei dem Staat beantragen, der die Steuer bekommen hat. Viele Banken helfen ihren Kunden dabei indem Sie die Anträge ausfüllen und an die richtige Stelle im ausländischen Staat weiterleiten. Allerdings nicht kostenlos.

    • Offizieller Beitrag

    (Laut Auskunft FA gibt es die Q-Steuer zurück, unabh. vom Sparerfreibetrag)

    Da habt Ihr sicherlich aneinander vorbei geredet.


    Von der Quellensteuer werden i. d. R. nur 15 % angerechnet. Für den übersteigenden Betrag kannst Du entweder vorab eine Ermäßigung beantragen (z. B. Schweiz, Niederlande) oder Du kannst danach die Erstattung bei dem Staat beantragen, der die Steuer bekommen hat. Viele Banken helfen ihren Kunden dabei indem Sie die Anträge ausfüllen und an die richtige Stelle im ausländischen Staat weiterleiten. Allerdings nicht kostenlos.

    Genau so ist es. :thumbup:

  • Danke erst einmal.

    Ich habe jetzt die KAP mit abgegeben - mal sehen, was zurückkommt.


    Wenn ich Gewan richtig verstanden habe, dann kann ich nur eine bezahlte Abgeltungssteuer mit der Q-St gegenrechnen.

    Wenn ich also meiner Bank den Freistellungsauftrag entziehe, werden mir 25% Abgeltungssteuer abgezogen. Nur dann

    könnte ich 15% / 26% Q-St gegenrechnen. Mit Freistellungsauftrag werden mir 15%/26%Q-Steuer abgezogen, und ich kann

    nichts gegenrechnen - verrückt!

    Dann würden mir ohne Freistellungsauftrag effektiv mehr übrigbleiben - oder mache ich jetzt da einen gedanklichen Fehler?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    oder mache ich jetzt da einen gedanklichen Fehler?

    Ich fürchte ja.


    Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft wurde.

    Somit keine ESt auf deutsche Kapitalerträge, somit kann auch keine ausländische Quellensteuer verrechnet werden.

    Wenn Deine Einnahmen unterhalb des Sparerfreibetrages liegen, fällt keine deutsche Steuer an, folglich wird auch keine Quellensteuer angerechnet.


    Du musst das mit Deinen Kreditinstituten regeln.

  • Ja ich denke, dass Du einen Gedankenfehler hast. Wenn Du den Freistellungsauftrag löschst, werden 25 % Steuer berechnet, darauf werden 15 % Quellensteuer angerechnet. Dann zahlst 10 % deutsche Steuer + 26 % Quellensteuer. Das mach doch auch keinen Sinn. Wenn Deine Einnahmen unterhalb der Freibeträge sind, bleibst Du immer auf der Quellensteuer sitzen. Ein Sprichwort sagt: Bleibe im Lande und nähre dich redlich. Mich würde interessieren welches Land 26 % Quellensteuer berechnet und ob es sich um Zinsen oder Dividenden handelt.