Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zu § 3 Nr. 39 EStG Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung.
Wenn ein Mitarbeiter sich an dem Unternehmen über eine Mitarbeiterbeteiligung beteiligt, ist das ja mal nicht schlecht. Jetzt bekommt er von dem Unternehmen eine Teil des Betrages erstattet. Da ist das ja ein geldwerter Vorteil und muss normal besteuert werden. Jetzt gibt es ja dafür den § 3 Nr. 39 EStG Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung.
Meine Fragen:
Ist der Arbeitgeber verpflichtet diesen Freibetrag bei der Besteuerung des geldwerten Vorteil zu beachten?
Wenn nicht, wie kann ich den Freibetrag in der Steuererklärung nachfordern?
Gibt es in TAX dafür ein Feld?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Stephan