Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich habe bzgl. der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungeneien Frage. Mir ist nicht klar, ob ich eine Handwerkerrechnung in meiner t@x2022-Steuererklärung ansetzen kann.
Meine Lebensgefährtin und ich haben eine Handwerkerrechnung über 8.000 EUR für unsere eigene Immobilie in 2021 erhalten. Wir sind beide im Grundbuch eingetragen; die Rechnung läuft auf beider Namen. Bezahlt hat die Rechnung meine Lebensgefährtin in 2021 von ihrem Girokonto.
Ist es möglich, dass ich die Rechnung dennoch in meiner Steuererklärung eintrage und meine Lebensgefährtin trägt nichts ein?
Bei ihr hat die Eintragung steuerlich kaum Auswirkungen, da sie in 2021 ein sehr geringes Einkommen hatte.
PaulchenPanther