Photovoltaik Förderung/Zuschuss

  • Hallo, liebes Forum,


    meine Photovoltaikanlage wurde am 30.10.2020 installiert, den KFW-Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro habe ich allerdings erst 2021 erhalten. Nun wollte ich bei der EüR 2021 den Zuschuss eintragen, in der Eingabemaske gibt es aber nur die Option für 2020, siehe Screenshot. Weiß hier jemand eine Lösung?

    Herzlichen Dank schon mal und viele Grüße
    Daniel

  • bei allen Zuschüssen prinzipielles Wahlrecht die AK/HK zu kürzen (bewirkt AfA-Minderung) oder beim Zufluss als Ertrag zu behandeln.

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    Das Wahlrecht ist bei Anschaffung wahrzunehmen, auch wenn noch nicht zugeflossen. Zuflussprinzip gilt in diesem Falle nicht.

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    (2) 1Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, hat der Stpfl. ein >Wahlrecht. 2Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen; in diesem Fall werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter durch die Zuschüsse nicht berührt. 3Er kann die Zuschüsse aber auch erfolgsneutral behandeln; in diesem Fall dürfen die Anlagegüter, für die die Zuschüsse gewährt worden sind, nur mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, die der Stpfl. selbst, also ohne Berücksichtigung der Zuschüsse aufgewendet hat.

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