Anwartschaft Krankenversicherung

  • Hallo :)


    Wo trage ich eine Anwartschaft in die private Krankenversicherung ein?


    Laut z.B. https://www.optimal-absichern.…rtschaftsversicherung.php kann man eine Anwartschaft mit bis zu 100 € jährlich steuerlich geltend machen.


    Ich hätte die jetzt am ehesten bei privater Krankenversicherung eingetragen, aber vielleicht gehört das auch zu den übrigen abzugsfähigen Verischerungen?


    In beiden Fällen kommen dann natürlich weitere Fragen. Im Prinzip ist die Anwartschaft zur Basisabsicherung (also der ganze Beitrag), aber da es eine Anwartschaft ist, sichert sie ja noch nichts ab. Und in die Kategorien der "übrigen abzugsfähigen Verischerungen" passt die KV-Anwartschaft auch nicht so wirklich...


    Danke für eure Antwort!

  • Beiträge zur Anwartschaft sind an und für sich keine Krankenkversicherungsbeiträge zur Basisvorsorge. ABER: aus verwaltungsökonomischen Gründen

    "....gilt für den Fall, dass der Ehegatte im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert ist und zusätzlich noch eine private Basis-Krankenversicherung abgeschlossen hat, „aus verwaltungsökonomischen Gründen den Sonderausgabenabzug für die Beiträge an eine PKV als Basisabsicherung“ (BMF-Schreiben vom 24.2.2017, IV C 3 – S 2221/16/10001, Tz. 83). Falls neben einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge zu einer Anwartschaftsversicherung in der PKV geleistet werden, sind sowohl die Beiträge zur GKV als auch die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung abziehbar.

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    Problem könnte noch sein, dass die allgemeine Voraussetzung, dass die Krankenversicherungsbeiträge elektronisch zu übermitteln sind, bzw. über die Angabe der ID-Nr die KV ermächtigt wurde diese Beiträge elektronisch zu übermitteln, bei Dir bei Anwartschaftsbeiträgen doch abgelehnt werden. Sind sie als voll abzugsfähig übermittelt, dann stellt sich die Frage gar nicht.