Vermietung unterjährig beendet = Kurzfristige Vermietung bzw. wie Ausgaben und Afa aufteilen?

  • Hallo zusammen,

    ich vermiete privat als wesentliche Einnahmequelle und hatte da bisher auch nie Probleme, das alles in tax korrekt einzutragen. Nun hat sich aber eine Unklarheit für mich ergeben:

    In meinem selbstbewohnten Haus hatte ich mehrere Jahre eine Einliegerwohnung vermietet.
    Die anfallenden Ausgaben incl. Afa wurden anteilig nach Fläche aufgeteilt, was konkret 80,96 % privat und 19,04 % Vermietung ausmacht. Diese Aufteilung ist im Programm hinterlegt und wird automatisch auf alle Posten angewendet.
    Nun wurde die Wohnung zum 30.04.2021 (ja wirklich 2021, bin spät dran) gekündigt und ich habe sie aus privaten Gründen nicht wieder vermietet, sondern nutze die Fläche jetzt wieder selber.

    Eigentlich hatte ich vor, die Einnahmen ganz normal einzutragen, und von den Ausgaben nur die bis einschließlich 30.04. angefallenen als Werbungskosten einzutragen. So ergibt sich aber das Problem, dass die Afa dann nicht entsprechend aufgeteilt wird, da diese für das ganze Jahr berechnet wird, ich dem Programm aber nicht sagen kann, dass ich nur bis 30.04. vermietet habe. Die Afa manuell auf den Zeitraum auszurechnen, erscheint mir unsinnvoll und vor allem schlecht nachvollziehbar, sodass ich da eher eine Prüfung befürchte.

    Ich habe den Punkt "kurzfristig vermietet" gefunden, wobei kurzfristig vermietet laut Programm-Erläuterung eher bedeutet, dass es zB eine Ferienwohnung ist, bei der regelmäßiger Leerstand oder zeitweilige Selbstnutzung die Regel ist. Dementsprechend ist die Frage, ob ich diesen Punkt überhaupt für meinen Fall nutzen "darf".

    Hier würde ich dann angeben, dass die Wohnung an 365 Tagen zur Vermietung geplant war, davon 120 Tage tatsächlich vermietet war und 245 Tage selbst genutzt wurde.
    So würde die zeitliche Aufteilung korrekt berechnet werden, wobei ich dann natürlich die Ausgaben für das ganze Jahr noch als Werbungskosten eintragen müsste.


    Auf die Art wäre es rechnerich korrekt, aber ich weiß eben nicht, ob es die richtige Stelle ist, wenn es eigentlich ganz normale dauerhafte Vermietung war.

    Abschließend wäre dann noch die Frage, ob ich in 2022 an der gleichen Stelle angeben darf, dass ich die Wohnung an 365 von 365 Tagen selbst genutzt habe. Hintergrund ist, dass ich verhindern möchte, dass die Afa und andere auf mehrere Jahre verteilt geltend gemachte Investitionen im Programm gelöscht werden und bei späterer erneuter Vermietung der Einligerungwohnung diese ganzen Daten, vor allem deren jährliche Änderung, wieder neu eingepflegt werden müssten.
    Auch deshalb möchte ich die Afa nicht manuell auf Zeit umrechnen.


    Vielleicht hatte ja einer von Euch schonmal dieses Problem oder weiß, wie ich es am besten und korrektesten Lösen kann.

    Vielen Dank vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Die Afa manuell auf den Zeitraum auszurechnen, erscheint mir unsinnvoll und vor allem schlecht nachvollziehbar, sodass ich da eher eine Prüfung befürchte.

    Aber genau das ist der richtige Weg. Und im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung lässt sich das auch ganz leicht begründen.