Tax 2023 Energiepreispauschale (EPP) Rentner + Pension oder Arbeitslohn

  • Das E ist über die Elster Daten meiner Frau gekommen, ich hatte nur Renteneinkommen

    ich habe nochmal einen Screenshot der Vorschau gemacht; überall wo jetzt schwarze Balken sind standen Zahlen


    dabei ist mir aber aufgefallen: bei mir steht: K berufsbezogene EPP 300 Euro; das dürfte der Fehler sein; Frage ist nur: wo kommen die her? ich habe bei mir Werbungskosten angegeben (Screenshot); leitet das Programm daraus einen EPP Anspruch ab?

  • das war der Fehler (im Programm???)


    ich habe bei mir die Werbungskosten gelöscht und dann kam (leider) der Betrag vom Finanzamt raus

    das Finanzamt hatte bei mir auch keinerlei Werbungskosten berücksichtigt (leider richtig)


    und ich habe gefunden: es gibt auch Werbungskosten bei Rentenbezügen (für TAX, überschreitet aber nicht den Pauschbetrag von 102 Euro)


    Danke für die Hilfe (aufs Pferd setzen)

  • Ich konnte es eben nachstellen. Wenn man Werbungskosten in der Anlage N angibt, aber gar keine Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit hat, sieht es in der Berechnung genau so aus. Wie miwe4 schon sagte, man kann keine Werbungskosten für nichtselbständige Arbeit angeben, wenn man gar keiner nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht.


    Die Steuerberatungskosten gehören wenn überhaupt dann in die Werbungskosten zur Rente, dann wird auch richtig gerechnet, allerdings gehen diese dann in dem Werbungskosten-Pauschbetrag auf und haben somit keinen Einfluss.

    • Offizieller Beitrag

    das war der Fehler (im Programm???)

    Nein, nicht im Programm. Dein Fehler. Das Programm macht Dich sogar bei der Prüfung Deiner Eingaben auf diesen Umstand ausdrücklich aufmerksam:

    Werbungskosten ohne Arbeitslohn EPP tax .png

    Erst wenn Du diesen Hinweis, in Deinem Fall fälschlicherweise, ignorierst, bleibt es bei der fehlerhaften Berechnung. Falsche Eingaben führen eben zu falschen Berechnungen.


    ... und ich habe gefunden: es gibt auch Werbungskosten bei Rentenbezügen ...

    Das hat ja auch niemand bestritten, war hier aber nach der Fragestellung nicht relevant.