geringfügiges Weihnachtsgeld
Auf das ein Rechtsanspruch bestand?
geringfügiges Weihnachtsgeld
Auf das ein Rechtsanspruch bestand?
Auf das ein Rechtsanspruch bestand?
Kein Rechtsanspruch. Die Zahlung erfolgt wie für die aktiven Angestellten ohne individuellen Rechtsanspruch.
Die Zahlung erfolgt wie für die aktiven Angestellten ohne individuellen Rechtsanspruch.
Gemeint war Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
Ich frage mich in der Tat nämlich, ob das Weihnachtsgeld nicht evtl. als Versorgungsbezug zu bescheinigen gewesen wäre. Da sollte mit der Zahlstelle mal die Rechtsgrundlage geklärt werden. Bei laufenden Arbeitslohn hätten die nämlich auch zwingen die EPP zahlen müssen und auf der Lohnsteuerbescheinigung das Merkzeichen "E" ausweisen müssen.
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
im Zeitraum 01+02/2022 war ich noch angestellt. Ab 03/22 Rentner. Jetzt berechnet das Programm sowohl bei der nichtselbständigen Tätigkeit und auch bei den sonstigen Bezüge (Rente)
die Ernergiepauschale i. H. v. 300 € dazu. Sodass die doppelt versteuert werden. Laut Berechnung soll ich dann noch 300 € vom Finanzamt wiederbekommen.
Was habe ich hier falsch eingegeben?
Vielen Dank
Sandra
Was habe ich hier falsch eingegeben?
Im Zweifel nichts, des halb mal in einen entsprechenden Thread verschoben.
Bitte auch mal die Forumssuche zu EPP nutzen.
FAQ des BMF „Energiepreispauschale (EPP)“ (laufend aktualisiert)
Ich hänge mich an die Diskussion einfach mal ran.
Mein Problem ist ähnlich: Verheiratet, jeweils Rentenbezüge und einmal Versorgungsbezüge über Lohnsteuerbescheinigung.
Auf die Renten wurde jeweils die EPP gezahlt, jedoch auf die Versorgungsbezüge nicht.
Das Programm meint aber, dass hierauf eine bEPP zustehen würde und erstattet die 300,-€ über die Steuerberechnung.
Das Finanzamt hat das natürlich anders gesehen. Damit kam eine andere Nachzahlung raus, als die von mir berechnete.
Ich sehe aber auch nicht, dass ich die bEPP hier irgendwie ausschließen kann.
Kann hier jemand helfen?
Das Programm meint aber, dass hierauf eine bEPP zustehen würde und erstattet die 300,-€ über die Steuerberechnung.
Kann ich so nicht nachvollziehen. Das Programm merkt ja bei Versorgungsbezügen gar nicht, ob die da nun ausgezahlt wurde oder nicht. Bei Versorgungsbezügen ist die EPP ganz normal im Bruttolohn enthalten und wird nicht mit Merkzeichen E oder sonst wie gesondert ausgewiesen. Dann ist im Bereich nichtselbständige Einkünfte der Bruttolohn nicht gleich Versorgungsbezug oder es ist dort bei Einnahmen oder Werbungskosten noch etwas eingetragen.
Muss mich auch mal einklinken.
Habe dasselbe Problem wie einige andere:
Seit Jahren klappt die Erklärung bis auf Geringfügigkeiten. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen, wo ich abweichend 300 EUR dafür nachzahlen soll, dass ich (eigentlich Tax 2023) eine berufsbezogen Energiepreispauschale eingebaut hat, die mir vermutlich nicht zusteht?
Da habe ich aber alles wie sonst gemacht. Das scheint ja wohl eine Programm-Eigenwilligkeit zu sein.
Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen, wo ich abweichend 300 EUR dafür nachzahlen soll, dass ich (eigentlich Tax 2023) eine berufsbezogen Energiepreispauschale eingebaut hat, die mir vermutlich nicht zusteht?
Du bist sicher, dass die zurückgefordert wird und nicht nur abgerechnet wird?
Da habe ich aber alles wie sonst gemacht. Das scheint ja wohl eine Programm-Eigenwilligkeit zu sein.
Das Programm berechnet nur das und macht nur das, was Du ihm an Daten eingibst bzw. zur Verfügung stellst. Was wurde also Deiner Meinung nach aus welchem Grund zuviel angesetzt und berechnet? Ich vermute da, dass Du nur den Bescheid und die Steuerabrechnung falsch liest. Ansonsten bräuchte man insoweit bereinigte Screenshots.
Das Programm berechnet nur das und macht nur das, was Du ihm an Daten eingibst bzw. zur Verfügung stellst. Was wurde also Deiner Meinung nach aus welchem Grund zuviel angesetzt und berechnet? Ich vermute da, dass Du nur den Bescheid und die Steuerabrechnung falsch liest. Ansonsten bräuchte man insoweit bereinigte Screenshots.
Also:
Bin Rentner und hole die Daten aus Tax vom Vorjahr bzw. Belegabruf b. Finanzamt, gehe nochmal durch an die wenigen Dinge, die zu ändern/ergänzen sind. Habe keine weiteren Einkünfte, und es passt eigentlich immer bis auf kleine Differenzen.
Insofern weiß ich nicht, was ich falsch lese, wenn die Abweichung zwischen dem, was Tax berechnet und das Finanzamt jetzt eben 300 EUR betragen. Es hängt eben mit der Energiepauschale irgendwie zusammen. Diese ist aber doch bereits von der Rentenversicherung "eingepreist" bzw. gemeldet.
Von welchem Bereich sollte ich bereinigte Screenshots schicken?
Es hängt eben mit der Energiepauschale irgendwie zusammen. Diese ist aber doch bereits von der Rentenversicherung "eingepreist" bzw. gemeldet.
Genau das ist sie eben nicht. Die EPP wird nur durch die rentenzahlende Stelle ausbezahlt. Sie muss, ebenso wie Deine Rente, aber noch der Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer unterworfen werden. Und genau das ersiehst Du aus der Steuerabrechnung.
So, jetzt habe ich vielleicht die Lösung:
Als kleine Spezialität habe ich Werbungskosten, obwohl ich keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit habe.
Ich muss auch als Rentner Beiträge zur Beruf ständigen Kammer bezahlen, worüber Tax jedes Mal ein wenig stolpert.
Darauf hin ist dann wohl eine bEPP automatisch eingebaut worden, weil Tax davon ausgeht, dass ich irgendwie in einem Arbeitsverhältnis stehe.
Ich muss auch als Rentner Beiträge zur Beruf ständigen Kammer bezahlen, worüber Tax jedes Mal ein wenig stolpert.
Darauf hin ist dann wohl eine bEPP automatisch eingebaut worden, weil Tax davon ausgeht, dass ich irgendwie in einem Arbeitsverhältnis stehe.
Das sind dann aber keine Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, sondern Werbungskosten zu den Renteneinkünften. Und entsprechend musst Du das auch eintragen. Wenn Du es falsch einträgst, brauchst Du Dich über eine falsche Steuerberechnung nicht wundern.
Das sind dann aber keine Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, sondern Werbungskosten zu den Renteneinkünften. Und entsprechend musst Du das auch eintragen. Wenn Du es falsch einträgst, brauchst Du Dich über eine falsche Steuerberechnung nicht wundern.
Wusste bisher nicht, dass es die auch gibt.
Kommt aber sicher daher, dass ich Tax auch schon vor der Rente benutzt habe, und die Beiträge immer wieder übernommen wurden.
Hallo,
ich habe den gleichen Inhalt schon in einem anderen Forum geschrieben (ggf. dort löschen):
Tax 23 zieht bei der Steuerberechnung 300 Euro ab, das Finanzamt nicht
meine Frau arbeitet noch, wir beide sind Rentner und haben 3 mal die 300 Euro erhalten; die drei mal sind in den entsprechenden Elster Bescheinigungen auch ersichtlich (Lohnsteuerbescheinigung mit Großbuchstabe E und zwei Bescheinigungen der Rentenkasse)
in der abgegeben Steuererklärung ist "E" angekreuzt
Was ist jetzt richtig: der Abzug durch Elster oder Finanzamt?
Danke für Antworten
(ggf. dort löschen):
erledigt
Was ist jetzt richtig: der Abzug durch Elster oder Finanzamt?
Ich vermute einmal, Du hast etwas falsch eingetragen oder liest etwas falsch. Das Programm macht bei zutreffenden Einträgen alles richtig und wie das FA. Da bräuchte man schon bereinigte Screenshots aller relevanten Daten.
Hallo,
als Anlage die Screenshots.
Wenn weitere Informationen notwendig sind => gerne
Grüße
Peter
meine Frau arbeitet noch, wir beide sind Rentner und haben
...
in der abgegeben Steuererklärung ist "E" angekreuzt
Aber im Screenshot ist doch Arbeitslohn Null ("0") € ersichtlich und das für den Ehemann! Verstehe ich beides nicht. Da musste Du etwas falsch eingetragen haben.
das E ist über die abgerufenen Daten vom FInanzamt/Elster gekommen
ich hatte Null Einkommen und die 300 Euro von der Rentenkasse erhalten (mit entsprechendem Elsterbescheid)
meine Frau hatte Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und die 300 Euro A) vom Arbeitgeber (mit Großbuchstabe E in der Elster Lohnsteuerbescheinigung) und B) von der Rentenkasse erhalten (mit entsprechendem Elsterbescheid)
relevante Änderungen habe ich bewusst nicht gemacht (Werbungskosten etc. schon)
Für mich macht der Bescheid vom Finanzamt auch Sinn; warum sollten die 300 Euro nochmal abgezogen werden
das E ist über die abgerufenen Daten vom FInanzamt/Elster gekommen
ich hatte Null Einkommen ...
Wie das denn? Wann warst Du zuletzt aktiv beschäftigt? Wo soll das herkommen. Evtl. hast Du falsch zugeordnet.
relevante Änderungen habe ich bewusst nicht gemacht (Werbungskosten etc. schon)
Was für Werbungskosten? Bei Dir zum Arbeitslohn? Als Rentner ohne aktives Beschäftigungsverhältnis hast Du keine Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.