Hallo,
ich habe für zwei eigene Kinder im letzten Jahr freiwillige GKV-Beiträge bezahlt, da selber privat versichert und die damals noch Ehe-Frau gesetzlich versichert ist.
Bei einem der beiden Kinder kann ich zuordnen, dass ich die Beiträge gezahlt habe - entsprechend erfolgt die Anrechnung.
Beim zweiten fehlt die Auwahlmaske, und ich erhalte von daher vom Programm her gesehen keine Steuererstattung.
Warum? In den Jahren zuvor hatte das auch immer funktioniert...?