Hallo!
Ich bin EU-Rentner und übe eine geringfügig entlohnte Beschäftigung als erstes Dienstverhältnis aus.
Mein lfd. Steuerbrutto inkl. Weihnachtsgeld bleibt im Rahmen der Geringfügigkeit von 5610€ im Jahr 2022.
Mein AG hat die Energiekostenpauschale mit dem Lohn ausgezahlt und somit bin ich 210€ über der Geringfügigkeitsgrenze.
Bei Minijobbern wird die EPP jedoch nicht auf die 450-Euro-Grenze (ab 1.10.2022: 520-Euro-Grenze) angerechnet, denn sie ist kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt.
Tax 2023 widerspricht nun bei der Wahl der Berufsgruppe dem Minijob, obwohl dieser unbestritten vorliegt.
Was nun? Hinweis ignorieren und ergänzende Angaben machen?
Für die Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
Ilmstromer