Im vorliegenden Bescheid für 2022 wurde erstmals Vorauszahlungen festgesetzt, weil sie mindestens 400 Euro/Jahr betragen. Auch wenn es nur eine geringfügige Nachzahlung, in meinem Fall sogar eine geringfügige Erstattung gab.
Als Rentner werden mir rund 450,- € Einkommenssteuer für 2023 festgelegt.
Ist das neu (Bayern)? Kann dagegen Widerspruch eingelegt werden, der Erfolg verspricht.
Oder ist man dem Finanzamt gegenüber wehrlos?