Fehler bei Prüfung Steuerbescheid im Menüpunkt Elster

  • Bei der Prüfung und Gegenüberstellung des runtergeladenen Steuerbescheids tritt folgender Fehler auf:

    Bei der Gegenüberstellung des Bruttolohns in der Rubrik "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" ist der Wert des Programmes um 300€ höher das als Finanzamt angesetzt hat. Wobei der Eingabewert in das Programm dem realen Wert, den auch das Finanzamt verwendet entspricht!? ?( Dies kann man auch in den Steuervorausberechnungen und dem Formular AN des Programmes nachvollziehen. Dennoch wird wohl ein anderer Wert zur Berechnung der Steuererstattung herangezogen, dies sieht man auch in der Prognose der zu erwartenden Rückerstattung.


    Prüfung Bescheid FA1.png

  • Bei der Prüfung und Gegenüberstellung des runtergeladenen Steuerbescheids tritt folgender Fehler auf:

    Bei der Gegenüberstellung des Bruttolohns in der Rubrik "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" ist der Wert des Programmes um 300€ höher das als Finanzamt angesetzt hat. Wobei der Eingabewert in das Programm dem realen Wert, den auch das Finanzamt verwendet entspricht!? ?( Dies kann man auch in den Steuervorausberechnungen und dem Formular AN des Programmes nachvollziehen. Dennoch wird wohl ein anderer Wert zur Berechnung der Steuererstattung herangezogen, dies sieht man auch in der Prognose der zu erwartenden Rückerstattung.

    Was ist denn die Frage genau? Das sieht so aus, als hätte das Finanazamt Werbungskosten nicht anerkannt. Warum und wieso kann hier keiner beantworten.


    Für die Steuerfestsetzung gilt das, was das FA festgesetzt hat.


    Evtl. liefertn die Erläuterungen des Finanazamtes Aufschlüsse, warum etwas nicht anerkannt wurde (Knopf am unteren Bildschirmrand im Screenshot).

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Gegenüberstellung des Bruttolohns in der Rubrik "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" ist der Wert des Programmes um 300€ höher das als Finanzamt angesetzt hat.

    Unten stimmt es doch wieder. Da hat das FA sicherlich nur eine andere Kennziffer für die EPP, die ja bei Versorgungsbezügen im Bruttoarbeitslohn enthalten ist.


    Da der Gesamtbetrag der Einkünfte ja übereinstimmt, ist doch anscheinend bis dahin alles übernommen und berücksichtigt worden. Ich sehe bis dahin keine Abweichung von den erklärten Angaben.

  • Mich stört der in der Gegenüberstellung angezeigte Bruttolohn von 5062€ in der Spalte "Programm". Ich habe tatsächlich im Programm 4762 € eingegeben wie das auch das Finanzamt angesetzt hat, nicht 5062€. Das verfälscht als Effekt die Anzeige des Programmes für den zu erwartenden Rückerstattungswert um etwa 300€. Darin sind allerdings auch 2 kleinere Posten enthalten (187 + 40 = 227€), die als Werbungskosten nicht anerkannt wurden. Als Ergebnis zeigt das Programm online als Rückerstattung 1211€ an, die tatsächliche Rückerstattung ist jedoch nur 918€. Rechnet man die nicht genehmigten Werbungskosten raus, würde eine Prognose von ca. 1064€ angezeigt werden. Also kommt die Differenz zum ermittelten Rückerstattungswert des FA von dem falschen Programmwert für den Bruttolohn.

    • Offizieller Beitrag

    ... die als Werbungskosten nicht anerkannt wurden.

    Und warum sind laut Screenshot die Einkünfte sowie der Gesamtbetrag der Einkünfte bei FQ und Programm identisch?
    Und die 300€ AN-PB/WK beim Programm sind ja auch Unsinn, auch wenn Sie die 300€ "mehr" bei den Einnahmen ausgleichen.


    Du hast nicht mal den Papierbescheid bzw. ggf. auch den digitalen Bescheid zum Vergleich herangezogen, oder?


    Also kommt die Differenz zum ermittelten Rückerstattungswert des FA von dem falschen Programmwert für den Bruttolohn.

    Das Programm setzt nicht einfach so einen anderen Bruttolohn an. Wie sehen die entsprechenden Programmeingaben zu Arbeitslohn und EPP sowie die Steuerberechnung nebst Erläuterung dazu aus? Da würden mich mal bereinigte Screenshots interessieren.