Nachweise Abschreibung der beweglichen Wirtschaftsgüter

  • Moin,


    das FA fordert nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung eine Ermittlung sowie den Nachweis der Abschreibung der beweglichen Wirtschaftsgüter. Auch wird die Ermittlung der Gebäudeabschreibung angefordert.


    Ich bin davon ausgegangen, dass die mit gefertigten Tabellen bzw. die Aufstellungen in Tax2023 so ausreichen würden. Werden diese nicht mit Elster beim Einreichen mit versendet?


    Kann man die Nachweise bzw. die Ermittlung programmunterstützt erstellen/ ausdrucken?


    Vielen Dank und viele Grüße von


    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Dazu müsste man erst einmal wissen, ob Du das gesonderte Tool Gewinnermittlung nutzt oder die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls. Wobei Du bei allem immer siehst, was übermittelt wird und wurde. Du kannst es also auch jetzt noch prüfen. Und für angelegtes Anlagevermögen wird selbstverständlich auch eine Anlage AVEÜR nebst Erläuterung erstellt und übermittelt.

  • das FA fordert nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung eine Ermittlung sowie den Nachweis der Abschreibung der beweglichen Wirtschaftsgüter. Auch wird die Ermittlung der Gebäudeabschreibung angefordert.


    Ich bin davon ausgegangen, dass die mit gefertigten Tabellen bzw. die Aufstellungen in Tax2023 so ausreichen würden. Werden diese nicht mit Elster beim Einreichen mit versendet?

    Was übertragen wurde, sieht man recht genau im Übertragungsprotokoll. Allerdings können wir nicht riechen, was das FA konkret wissen möchte. :)


    Geht es um eine Anlage V? Dort werden bei Werbungskosten im der Regel die Einzelpositionen automatisch übertragen. Ist nur die AfA angegeben oder auch Anschaffungskosten und Nutzungsdauer?


    Bei der Gebäude-AfA wird bei erstmaliger Vermietung in der Regel eine Rechnung angefordert, die den Grundstückswert aus dem Gesamtkaufpreis rausrechnet. Das BMF hat dazu eine Excel-Rechenhilfe veröffentlicht.