In jedem Fall wären es Privateinlagen. Das Gegenkonto wird durch den Zweck begründet. Voraussetzung für alles entsprechende Nachweise zum Teilwert der Wirtschaftsgüter.
Vielleicht solltest Du einmal eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ins Auge fassen.