Warnhinweis - Kontokorrentzinsen Geschäftskonto - Übrige Schuldzinsen

  • Hallo liebe Leute,


    vielleicht kann mir jemand von euch helfen, weil er das gleiche Problem hatte oder wissend ist, wo bei mit nur die gähnende Leere herrscht. Ich hab schon versucht das Problem selbst und Google-technisch zu lösen. Hat leider auch nicht geholfen.



    Vielen lieben Dank im Voraus!



    Ich habe in Tax Professional 2024


    für meinen Nebenerwerb als Freiberufler


    in meiner EÜR unter


    -Betriebsausgaben


    --Schuldzinsen


    --- Übrige Schuldzinsen:


    Betrag X als Kontokorrentzinsen für mein Geschäftskonto angegeben.


    Der Betrag ist als unter der Grenze von 2050 jährlich.


    Der freiberufliche Nebenerwerb hat einen Verlust iHv ca. 8.000 gemacht bei 20k Kosten und 12 Einnahmen. Den Verlust habe ich über einen laufenden Kontokorrentkredit bei meiner Bank aufgefangen. Ich habe somit nicht eingelegt oder eben doch den Kontokorrent-Kredit?!


    So weit so gut. Nun klicke ich OKAY und dann erscheint ein (!) -Warnhinweis:


    >> Die unter "Schuldzinsen" erfassten Daten sind widersprüchlich oder fehlerhaft. <<


    Die Prüfung ergibt dann bei:


    --- Entnahmen (inklusive Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen)


    >>Die eingetragenen Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen sind niedriger als bei den Betriebseinnahmen angegeben.


    Sie haben bei den Betriebseinnahmen Entnahmen für die private KFZ-Nutzung in Höhe von XXX sowie für die sonstigen Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen n Höhe von 0 angegeben. <<


    Ich bin mittlerweile echt ratlos...



    Vielen Dank für eure Hilfe! LG

    • Offizieller Beitrag

    Die Prüfung ergibt dann bei:


    --- Entnahmen (inklusive Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen)


    >>Die eingetragenen Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen sind niedriger als bei den Betriebseinnahmen angegeben.


    Sie haben bei den Betriebseinnahmen Entnahmen für die private KFZ-Nutzung in Höhe von XXX sowie für die sonstigen Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen n Höhe von 0 angegeben. <<

    Der Hinweis sagt es doch genau. Die unentgeltlichen Wertabgaben stellen eine Privatentnahme dar und entsprechend ist eben auch eine Privateinnahme zu erfassen. Hintergrund ist der § 4 Absatz 4a EStG. Die Maske zu Privatentnahmen/Privateinlagen findest Du entsprechend im Bereich der Betriebsausgaben bei den Schuldzinsen angesiedelt.