Und erneut: Das ist dein Denkfehler. Die Maßnahmen sind nicht kumuliert, sondern nach dem jeweiligen Jahr, in dem diese stattfanden, anzugben. Und Maßnahmen aus 2020 haben in der Erklärung für 2023 nichts mehr verloren.
Siehe hierzu auch § 35c Abs. 1 EStG:
"(1) Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt."
Vielen Dank. Aber ich muss ja trotzdem die Steuerermäßigungen von 2020, 2021 und 2022 unter "Steuerermäßigungen aus Vorjahren" angeben. Und 2022 fließen ja 6 Prozent der Aufwendungen für energetische Maßnahmen aus dem Jahr 2020 mit ein. Nur kann das Programm diese nicht erfassen, da lediglich Aufwendungen von 2021 bis 2023 eingetragen werden. Damit ergibt sich zwangsläufig das Problem, dass die Software für 2022 lediglich 1712€ errechnet, auf dem Steuerbescheid für 2022 die erwähnten 1843€ erscheinen.