Steuermaßnahmen aufgrund energetischer Maßnahmen

  • Und erneut: Das ist dein Denkfehler. Die Maßnahmen sind nicht kumuliert, sondern nach dem jeweiligen Jahr, in dem diese stattfanden, anzugben. Und Maßnahmen aus 2020 haben in der Erklärung für 2023 nichts mehr verloren.


    Siehe hierzu auch § 35c Abs. 1 EStG:


    "(1) Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt."

    Vielen Dank. Aber ich muss ja trotzdem die Steuerermäßigungen von 2020, 2021 und 2022 unter "Steuerermäßigungen aus Vorjahren" angeben. Und 2022 fließen ja 6 Prozent der Aufwendungen für energetische Maßnahmen aus dem Jahr 2020 mit ein. Nur kann das Programm diese nicht erfassen, da lediglich Aufwendungen von 2021 bis 2023 eingetragen werden. Damit ergibt sich zwangsläufig das Problem, dass die Software für 2022 lediglich 1712€ errechnet, auf dem Steuerbescheid für 2022 die erwähnten 1843€ erscheinen.

  • Vielen Dank. Aber ich muss ja trotzdem die Steuerermäßigungen von 2020, 2021 und 2022 unter "Steuerermäßigungen aus Vorjahren" angeben. Und 2022 fließen ja 6 Prozent der Aufwendungen für energetische Maßnahmen aus dem Jahr 2020 mit ein. Nur kann das Programm diese nicht erfassen, da lediglich Aufwendungen von 2021 bis 2023 eingetragen werden. Damit ergibt sich zwangsläufig das Problem, dass die Software für 2022 lediglich 1712€ errechnet, auf dem Steuerbescheid für 2022 die erwähnten 1843€ erscheinen.

    Ich glaube, ich gebe es auf.


    Zum letzten Mal: In das Feld 2023 kommen nur die Maßnahmen, welche in 2023 abgeschlossen wurden. Hiervon werden automatisiert 7% angesetzt wie in § 35c beschrieben. Genauso wird mit den Feldern 2022 und 2021 verfahren mit dem Unterschied, dass die in 2021 abgeschlossenen Maßnahmen nur zu 6% angesetzt werden.


    Definitiv falsch ist es, in das Feld 2022 die kumulierten Beträge aus 2020 bis 2022 anzusetzen.

  • Tut mir leid, dass ich damit so stresse!


    Also ich muss im Fenster "Eigene Aufwendungen für energetische Maßnahmen" alle angeschlossenen Baumaßnahmen von 2021-2023 eintragen. So fordert es das Programm. Und dort berechnet tax auch die Steuerermäßigungen für 2021, 2022 und 2023 automatisch in den entsprechenden Prozenten.


    Und im Fenster "Steuerermäßigungen aus dem Vorjahr" fordert das Programm die Angaben zu den Steuerermäßigungen aus 2020, 2021 und 2022.

  • Und im Fenster "Steuerermäßigungen aus dem Vorjahr" fordert das Programm die Angaben zu den Steuerermäßigungen aus 2020, 2021 und 2022.

    Vielleicht haben wir auch von zwei Masken gesprochen. Unter "Steuerermäßigung für Vorjahre" wird die Steuerermäßigung laut Steuerbescheid erwartet, nicht die Aufwendungen. Ist das vielleicht ein Fehler?

  • Vielleicht haben wir auch von zwei Masken gesprochen. Unter "Steuerermäßigung für Vorjahre" wird die Steuerermäßigung laut Steuerbescheid erwartet, nicht die Aufwendungen. Ist das vielleicht ein Fehler?

    Ja genau, unter "Steuerermäßigungen aus dem Vorjahr" habe ich die Steuerermäßigungen laut Steuerbescheid (2020-2022) eingetragen.