Steuermaßnahmen aufgrund energetischer Maßnahmen

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bzgl. Steuermaßnahmen aufgrund energetischer Maßnahmen. Wir haben 2018 ein Haus gekauft, dass wir seit 2019 saniert und erweitert haben. Aufgrund energetischer Maßnahmen haben wir seit 2020 Steuerermäßigungen erhalten. Nun sind manche Steuerermäßigungen für einzelne Maßnahmen, die 2020 abgeschlossen wurden, nach drei Jahren komplett abgerechnet (Abzug von Aufwendungen einzelner Baumaßnahmen). Jetzt habe ich das Problem, dass bei tax die Fehlermeldung erscheint, dass die erhaltene Steuerermäßigung für 2022 höher ist als in den "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" angegeben. Hier liegt die Ursache darin, dass die Maßnahmen, die 2020 abgeschlossen wurden, nicht mehr unter den "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" aufgelistet sind, da nur abgeschlossene Maßnahmen ab 01.01.2021 eingetragen werden können. Nun kann ich die Steuererklärung nicht einreichen, da tax meldet, dass aufgrund dieses "Fehlers" die Steuererklärung nicht abgeschickt werden kann.


    Hat jemand eine Idee bzw. Lösung?


    Vielen Dank.

    Tom

  • ich habe eine Frage bzgl. Steuermaßnahmen aufgrund energetischer Maßnahmen. Wir haben 2018 ein Haus gekauft, dass wir seit 2019 saniert und erweitert haben. Aufgrund energetischer Maßnahmen haben wir seit 2020 Steuerermäßigungen erhalten. Nun sind manche Steuerermäßigungen für einzelne Maßnahmen, die 2020 abgeschlossen wurden, nach drei Jahren komplett abgerechnet (Abzug von Aufwendungen einzelner Baumaßnahmen). Jetzt habe ich das Problem, dass bei tax die Fehlermeldung erscheint, dass die erhaltene Steuerermäßigung für 2022 höher ist als in den "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" angegeben. Hier liegt die Ursache darin, dass die Maßnahmen, die 2020 abgeschlossen wurden, nicht mehr unter den "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" aufgelistet sind, da nur abgeschlossene Maßnahmen ab 01.01.2021 eingetragen werden können. Nun kann ich die Steuererklärung nicht einreichen, da tax meldet, dass aufgrund dieses "Fehlers" die Steuererklärung nicht abgeschickt werden kann.

    Kann es sein, dass du tax 2024 verwendest du deine Erklärung für 2023 bearbeitest?


    Ich habe es eben mal mit der 2023er Version gestetstet, da kann man problemlos Maßnahmen für 2020 bis 2022 eintragen, und die Berechnung scheint mir auch schlüssig zu sein.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt habe ich das Problem, dass bei tax die Fehlermeldung erscheint, dass die erhaltene Steuerermäßigung für 2022 höher ist als in den "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" angegeben.

    Du solltest vielleicht einmal bereinigte Screenshots anhängen, worum es überhaupt geht, denn so kann ich Dir nicht folgen.

  • Du solltest vielleicht einmal bereinigte Screenshots anhängen, worum es überhaupt geht, denn so kann ich Dir nicht folgen.

    Hier ein paar Screenshots.


    Das ist der Ausschnitt aus der Steuerbescheinigung von 2022 zu den energetischen Maßnahmen:


    pasted-from-clipboard.png


    Hier sieht man die Übersicht zu den Steuerermäßigungen aus dem Vorjahr:

    pasted-from-clipboard.png



    Hier sieht man die Fehlermeldung zur Steuerermäßigung 2022:


    pasted-from-clipboard.png


    Hier ist die erwähnte Fehlermeldung ersichtlich, dass die erhaltene Steuerermäßigung für 2022 höher ist als in den "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" angegeben. Hier liegt die Ursache meines Erachtens darin, dass die Maßnahmen, die 2020 abgeschlossen wurden, nicht mehr unter den "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" aufgelistet sind, da nur abgeschlossene Maßnahmen ab 01.01.2021 eingetragen werden können:


    pasted-from-clipboard.png


    Ich hoffe, dass die Screenshots weiterhelfen.


    Vielen Dank für jeden hilfreichen Beitrag.

    Tom

    • Offizieller Beitrag

    Hier liegt die Ursache meines Erachtens darin, dass die Maßnahmen, die 2020 abgeschlossen wurden, nicht mehr unter den "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" aufgelistet sind, da nur abgeschlossene Maßnahmen ab 01.01.2021 eingetragen werden können:

    Weil in 2020 abgeschlossene Maßnahmen nur in den Jahren 2020-2022 (7%, 7%, 6%) begünstigt sind § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) - Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das ist mir bewusst. Die Frage ist nur, wie ich jetzt mit der Fehlermeldung umgehen soll?

    Das liegt doch auf der Hand. Was denn anderes als:

    Was passiert denn, wenn die 2020er Maßnahme komplett entfernt wird?

    Das ergibt ja alleine schon aus den Programmvorgaben im Datumsbereich.


    Und warum sollte man etwas geltend machen, was nicht mehr gefördert wird?

  • Das liegt doch auf der Hand. Was denn anderes als:

    Das ergibt ja alleine schon aus den Programmvorgaben im Datumsbereich.


    Und warum sollte man etwas geltend machen, was nicht mehr gefördert wird?

    Es geht doch gar nicht darum, dass ich etwas geltend machen möchte. Es geht darum, dass die Angaben zu den Vorjahren, die das Programm fordert, nicht den tatsächlichen Ergebnis des Steuerbescheids von 2022 entspricht.

    • Offizieller Beitrag

    Und warum hast Du da zwei Steuerbescheide für 2022? Kann doch schon gar nicht stimmen. Also den Eintrag nochmals prüfen.


    Und ansonsten alle Masken in Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen komplett löschen und neu eingeben. Bestenfalls nach Datensicherung mit Dateikopie arbeiten und probieren.

  • Und warum hast Du da zwei Steuerbescheide für 2022? Kann doch schon gar nicht stimmen. Also den Eintrag nochmals prüfen.


    Und ansonsten alle Masken in Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen komplett löschen und neu eingeben. Bestenfalls nach Datensicherung mit Dateikopie arbeiten und probieren.

    Der Eintrag stimmt. Das eine ist die Steuerermäßigung für meine Frau und das andere für mich. In den Einträgen für die Jahre 2020 und 2021 passt es ja auch.

  • Der Eintrag stimmt. Das eine ist die Steuerermäßigung für meine Frau und das andere für mich. In den Einträgen für die Jahre 2020 und 2021 passt es ja auch.

    Stimmt das denn auch wirklich mit dem 2022er Steuerbescheid überein? Zusammenveranlagung, oder?

  • Stimmt das denn auch wirklich mit dem 2022er Steuerbescheid überein? Zusammenveranlagung, oder?

    Ja, es stimmt mit dem 2022er Steuerbescheid überein (Zusammenveranlagung). Dort sind 1843€ Ermäßigung für energetische Maßnahmen angerechnet, deswegen passt es mit den 1049€ (ich) + 794€ (Ehefrau) [=1843€], die bei tax 2024 angegeben sind, überein.

  • Ja, es stimmt mit dem 2022er Steuerbescheid überein (Zusammenveranlagung). Dort sind 1843€ Ermäßigung für energetische Maßnahmen angerechnet, deswegen passt es mit den 1049€ (ich) + 794€ (Ehefrau) [=1843€], die bei tax 2024 angegeben sind, überein.

    Dumme Frage -SInd die 1843 € evtl. der kumulierte Betrag aus 2020 bis 2022?

  • Die 1843€ sind die Ermäßigung für energetische Maßnahmen zwischen 2020 und 2022.

    Ja, da haben wir es doch. Die Maßnahmen dürfen nur in das jeweilige Jahr eingetragen werden, in dem sie durchgeführt wurden und nicht kumuliert. Die prozentuale Aufteilung (7/7/6) macht tax dann von alleine.

  • Ja, da haben wir es doch. Die Maßnahmen dürfen nur in das jeweilige Jahr eingetragen werden, in dem sie durchgeführt wurden und nicht kumuliert. Die prozentuale Aufteilung (7/7/6) macht tax dann von alleine.

    Entschuldigung für meine späte Rückmeldung.


    Also die 1843€ sind Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen, die zwischen 2020 und 2022 abgeschlossen wurden (diese musste ich ja auch in der Steuererklärung 2022 angeben). Nun kann ich die abgeschlossenen Maßnahmen für 2020 programmseitig nicht mehr unter "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" eintragen, sondern lediglich 1712€, die tax errechnet.

  • Entschuldigung für meine späte Rückmeldung.


    Also die 1843€ sind Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen, die zwischen 2020 und 2022 abgeschlossen wurden (diese musste ich ja auch in der Steuererklärung 2022 angeben). Nun kann ich die abgeschlossenen Maßnahmen für 2020 programmseitig nicht mehr unter "Aufwendungen für energetische Maßnahmen" eintragen, sondern lediglich 1712€, die tax errechnet.

    Und erneut: Das ist dein Denkfehler. Die Maßnahmen sind nicht kumuliert, sondern nach dem jeweiligen Jahr, in dem diese stattfanden, anzugben. Und Maßnahmen aus 2020 haben in der Erklärung für 2023 nichts mehr verloren.


    Siehe hierzu auch § 35c Abs. 1 EStG:


    "(1) Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt."