Eintrag "Übertragung der vollen Freibeträge für Kinder"

  • Hi,

    habe mal eine Frage zur Situation, Vater, in 2023 getrennt lebend aber noch verheiratet, hat in 2023 Kindesunterhalt gezahlt an die Mutter, also wird beim Kind die Exfrau unter Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen eingetragen. Was gibt der unterhaltspflichtige Vater bei "Übertragung der vollen Freibeträge für Kinder von [Mutter]" an unter


    - Hat die Mutter die Unterhaltsverpflichtung ggü [Kind] zu weniger als 75% erfüllt? -> Ja/Nein

    - War die Mutter wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig? -> Ja/Nein


    Die Fragen erscheinen mir nicht anwendbar, sodass ich mich frage, ob ich nicht vllt schon vorher falls abgebogen bin ?(

  • Hi,

    habe mal eine Frage zur Situation, Vater, in 2023 getrennt lebend aber noch verheiratet, hat in 2023 Kindesunterhalt gezahlt an die Mutter, also wird beim Kind die Exfrau unter Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen eingetragen. Was gibt der unterhaltspflichtige Vater bei "Übertragung der vollen Freibeträge für Kinder von [Mutter]" an unter


    - Hat die Mutter die Unterhaltsverpflichtung ggü [Kind] zu weniger als 75% erfüllt? -> Ja/Nein

    - War die Mutter wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig? -> Ja/Nein

    Die Fragen zielen in dem Falle darauf ab, ob die Mutter(!) den Unterhalt des Kindes nicht aufbringen konnte bzw. nicht unterhaltspflichtig ist wegen zu geringem Einkommen. Ob das so ist, kann man als Außenstehender schlecht bewurteilen.


    Kinderunterhalt kann nur abgesetzt werden, wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

    • Offizieller Beitrag

    Was gibt der unterhaltspflichtige Vater bei "Übertragung der vollen Freibeträge für Kinder von [Mutter]" an unter

    Die Kindesmutter erbringt die von ihr zu erbringende Leistung gegenüber dem bei ihr lebendem Kind schon aufgrund dessen Betreuung in vollem Umfang.


    Ich = Vater zahle Unterhalt.

    Das ist für Dich ein ganz normales Zahlkind und nicht mehr.


    Mutter ist entsprechend garnicht unterhaltspflichtig

    Wie gesagt:

    Die Kindesmutter erbringt die von ihr zu erbringende Leistung gegenüber dem bei ihr lebendem Kind schon aufgrund dessen Betreuung in vollem Umfang.

  • Das ist sehr verwirrend. Der Terminus "unterhaltspflichtig" ist mir bei Freund Google lediglich als Unterhalt-zahlungspflichtig untergekommen.

    Nun gut, dann also wohl nein/nein