Unterstützungsleistungen für die Mutter

  • Guten Morgen Liebe Community,


    ich erstelle gerade mit T@x 2024 meine Einkommenssteuererklärung für 2023.

    Zur Familie:

    Kind 1: Geboren im Oktober '21

    Kind 2: Geboren im Oktober '23

    Mutter seit September '23 in Mutterschutz bzw. Elternzeit, davor beschäftigt in Teilzeit.


    Die Kinder sind unehelich und die Mutter wohnt im gemeinsamen Haushalt. Ich bin Vollzeit tätigt. Für beide Kinder besteht Kindergeldanspruch.


    In Tax erhalte ich nun den Hinweis: "Unterstützungsleistungen für die Mutter

    xx führt einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter des nichtehelichen Kindes............

    ........... unter bestimmten Voraussetzungen können sie Unterhalt ansetzen. Beispielsweise wenn die Mutter ein geringes Einkommen hat.

    Es können für jeden Monat, im dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 967€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen. Man nennt das auch Naturalunterhalt.



    Kann ich nun die 967€/Monat ansetzen? Wie ist das geringe Einkommen definiert? Aktuell bezieht die Mutter ja ein Elterngeld über ca. 1000€ /Monat.


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Es können für jeden Monat, im dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 967€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen. Man nennt das auch Naturalunterhalt.

    Kann ich nun die 967€/Monat ansetzen?

    Genau das sagt das Programm doch, sofern Du mit ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildest.


    Wie ist das geringe Einkommen definiert? Aktuell bezieht die Mutter ja ein Elterngeld über ca. 1000€ /Monat.

    Das fragt das Programm doch dezidiert zu den eigenen Einkünften und/oder Bezügen ab. Und da sind im Rahmen der Bezüge eben auch die erhaltenen Elterngeldzahlungen anzugeben.


    Wie immer der Rat, Zeile für Zeile vorzugehen und auf die sich dann verändernden Eingabemasken zu achten. Das Programm reagiert immer auf die vorhergehenden Angaben.

  • Genau das sagt das Programm doch, sofern Du mit ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildest.


    Das fragt das Programm doch dezidiert zu den eigenen Einkünften und/oder Bezügen ab. Und da sind im Rahmen der Bezüge eben auch die erhaltenen Elterngeldzahlungen anzugeben.


    Wie immer der Rat, Zeile für Zeile vorzugehen und auf die sich dann verändernden Eingabemasken zu achten. Das Programm reagiert immer auf die vorhergehenden Angaben.

    Guten Morgen,


    erst einmal danke für deine Antwort. Das Programm kennt doch aber die Einkünfte der Mutter gar nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm kennt doch aber die Einkünfte der Mutter gar nicht.

    Aber Du, weshalb Du diese ja auch manuell eintragen musst. ;)


    Und bei 1.000€) Elterngeld, die als Bezüge ohne anrechnungsfreien Betrag als schädlich zu behandeln sind, bleibt dann wohl wenig bis nichts als abziehbarer Freibetrag übrig.


    Abgesehen davon ist natürlich auch die Angabe zu eigenem Vermögen der unterhaltenen Person zu beachten.

  • Hallo mive4,


    danke für deine Antwort. Ich sehe unter "Außergewöhnliche Belastungen" keinen Punkt für "Unterhalt an bedürftige Personen" an was kann diese liegen?

    • Offizieller Beitrag

    Zum einen müsste es da ein Fenster zum Anklicken bzw. einen Link geben:

    In Tax erhalte ich nun den Hinweis: "Unterstützungsleistungen für die Mutter

    xx führt einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter des nichtehelichen Kindes............

    ........... unter bestimmten Voraussetzungen können sie Unterhalt ansetzen. Beispielsweise wenn die Mutter ein geringes Einkommen hat.

    Es können für jeden Monat, im dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 967€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen. Man nennt das auch Naturalunterhalt.


    Zum anderen:

    Unterhalt tax .png


    Und ansonsten mal oben unter "Extras" auf "Themen" klicken und da schauen, ob Du aus-/abgewählt hast.