Tax2024: Rechenfehler bei beim Sparer-Pauschbetrag

  • Situation: Gemeinsame Veranlagung mit meiner Frau, Kapitel Kapitalerträge.


    Ich frage aus TAX heraus über Elster die dem Finanzamt bereits vorliegenden Bescheinigungen ab. Dazu gehören auch die gemeldeten in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge. Dann fülle ich in TAX alle Steuerbescheinigungen getreulich ein mit den korrekten Beträgen für die jeweils in Anspruch genommenen Pauschbeträge, die sind da auch einzutragen. Dabei werden in zwei Fällen die Erträge mir und meiner Frau gleichermaßen zugerechnet und TAX schließt daraus, dass sie uns beiden zu je 50 % zuzurechnen sind. (Man kann die Prozente ändern.) Offensichtlich werden dann die in Anspruch genommenen Pauschbeträge nur mit dem Prozentsatz des Ehemanns berücksichtigt und das Programm meldet fälschlich, dass die Summe "X" der eingegebenen Pauschbetrags-Werte zu niedrig ist im Vergleich zu der durch die Elster-Bescheinigungen bekannten Summe "Y". Die Summe der von mir eingetragenen Werte ist aber tatsächlich richtig, also "Y". Durch Ändern der erwähnten prozentualen Zuordnung kann man TAX veranlassen, unterschiedliche angeblich zu niedrige Werte oder auch den korrekten Wert wiederzugeben. Korrekt nur dann, wenn die Erträge ausschließlich dem Ehemann zugerechnet werden.


    Bei gemeinsamer Veranlagung gibt es auch nur einen gemeinsamen Pauschbetrag, und selbst wenn das anders wäre, müsste der auf die Ehefrau entfallende Anteil ja auch irgendwo bleiben, dürfte nicht einfach ignoriert werden.

    Bitte korrigieren!

    • Offizieller Beitrag

    Es werden doch eh noch nicht von allen Banken Meldungen abgegeben. Ich würde alles manuell eintragen und fertig. Etwaige Prüfhinweise dann ggf. als ok markieren.


    Ansonsten müsstest Du ein Ticket beim Support aufmachen und den Thread insoweit netterweise auf dem Laufenden halten.

  • Ich habe aktuell auch ein Problem bei der Anlage KAP. Habe die in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge von mir und meiner Frau abgerufen und dementsprechend in der jeweiligen Höhe meiner Frau und mir als Steuerbescheinigungen eingetragen. Das Programm meckert an, dass es noch eine Differenz zwischen den rückgemeldeten und den von mir eingegebenen Beträgen gibt. Und zwar genau in der Höhe der Sparer-Pauschbeträge meiner Frau. Die Anlage KAP ist nur auf meinen Namen ausgefüllt und zwar mit den Beträgen von uns beiden. Das Programm erkennt anscheinend nicht, dass für meine Frau eine eigene Anlage KAP zu erstellen ist. X(

  • Ich habe aktuell auch ein Problem bei der Anlage KAP. Habe die in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge von mir und meiner Frau abgerufen und dementsprechend in der jeweiligen Höhe meiner Frau und mir als Steuerbescheinigungen eingetragen. Das Programm meckert an, dass es noch eine Differenz zwischen den rückgemeldeten und den von mir eingegebenen Beträgen gibt. Und zwar genau in der Höhe der Sparer-Pauschbeträge meiner Frau. Die Anlage KAP ist nur auf meinen Namen ausgefüllt und zwar mit den Beträgen von uns beiden. Das Programm erkennt anscheinend nicht, dass für meine Frau eine eigene Anlage KAP zu erstellen ist. X(

    Sowohl bei den Bescheinigungen als auch bei den Erträgen kann man angeben, wem diese zugeordnet werden sollen. SInd Zuordnungen für beide vorhanden, werden auch zwei Anlagen KAP erstellt - zumindest bei mir eben im Test.

  • Buhl Data hat mein Ticket erfreulich schnell bearbeitet und mir diese Antwort geschickt:


    Lieber Herr _______,


    es handelt sich nicht um einen Fehler, sondern lediglich um einen Hinweis. Dieser kann als gelesen markiert werden. Es werden über die Elster-Funktion Steuer-Abruf nur Freistellungsaufträge geliefert. Da es an dieser Stelle häufig zu Meldungen kommt, welche nicht direkt als Hinweise erkannt werden, haben wir den Sachverhalt an unsere Entwicklungsabteilung weitergeleitet.


    Auch, dass nur die Freistellungsaufträge des ersten Steuerpflichtigen abgeglichen werden, ist bekannt. Übermittelte Freistellungsaufträge dienen nur zu Informationszwecken.


    Der Hinweis und die Erfassung sollen optimiert und genauer erklärt werden. Auch wir finden es nicht optimal, dass über ELSTER nur diese freigestellten Kapitalerträge abgerufen werden. Hier würden wir uns wünschen, dass direkt alle notwendigen inländischen Steuerbescheinigungen zum Abruf bereitgestellt werden.


    Freundliche Grüße

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    _______________

    Kommentar: Wenn man seine Steuererklärung ohne Steuerprogramm direkt in Elster macht, stehen einem natürlich die Steuerbescheinigungen in vollständiger Schönheit zur Verfügung. Da ist das Online-Finanzamt schon unfair gegenüber denen, die lieber mit einem Steuerprogramm arbeiten und auch gegenüber den Anbietern von Steuerprogrammen. Dass diese unvollständigen Angaben, also nur die in Anspruch genommenen Anteile des Pauschbetrags, übermittelt werden, hat offenbar dazu geführt, dass diese Daten von den Tax-Programmierern etwas stiefmütterlich behandelt wurden - aber Besserung wird in Aussicht gestellt: "....an unserer Entwicklungsabteilung weitergeleitet" und "...soll optimiert und genauer erklärt werden." Heißt hoffentlich auch, dass der "bekannte" Abgleich nur mit dem ersten Steuerpflichtigen erweitert wird auf alle beteiligten Steuerpflichtigen.