Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu unserem Projekt Installation Wärmepumpe das im Januar 2023 abgeschlossen wurde.
Es wurde ein förderfähiger Betrag von 60.000 € bei der Bafa beantragt der auch so gebraucht wurde ( und noch etwas mehr, Ertüchtigung Elektroanlage und Nebengewerke ) und mit 45 % gefördert wurde.
Kann ich bei der Steuererklärung für 2023 trotzdem die volle Handwerkerleistungen oder prozentual abzüglich der 45 % Förderung geltend machen.
Schon mal Danke für eine Info