Zuwendung Dienstjubiläum in Zeile 10 wie in der Erklärung angeben

  • Hallo,


    habe in 2020 eine Zuwendung für mein Dienstjubiläum vom Arbeitgeber erhalten. Dieses ist auf der "Lohnsteuerkarte" in Zeile 10 eingetragen. Scheint ja auch korrekt zu sein (Arbeitslohn für mehrere Jahre).


    Die Anwendung gibt nun immer den Hinweis, dass ich das eintragen soll und wechelt zu den Werbungskosten. Da gibt es aber gar keine passenden Punkt für die Eingabe und laut der Anwendung soll ich 2/3 der Summe nachzahlen.


    Könnte mir jemand sagen, wo/wie ich das korrekt eintrage?


    Zusatzfrage: Es scheint ja bei manchen Finanzämtern üblich zu sein, sowas erstmal abzulehen. Sollte ich bei der Erfassung gleich schon einen Referenz auf eine "Dienstanweisung" nennen (Zuwendung Dienstjubiläum laut REFERENZ). Wenn ja, wie lautet die Referenz?


    (Anmerkung: ich habe hier im Forum mehrere Beiträge dazu gefunden. Allerdings Keine, die erklärt wo man das nun wie einträgt.)


    Vielen Dank Im Vorraus.

    • Offizieller Beitrag

    Könnte mir jemand sagen, wo/wie ich das korrekt eintrage?

    Wenn man Fragen zu Programmhinweisen hat, dann sollte man auch bereinigte Screenshots von diesen einstellen, damit sich potentielle Hilfesteller ein Bild machen können.


    Wenn Dich das Programm an die Werbungskosten verweist, dann wird es doch wohl eher um die Frage gehen, ob etwaige Werbungskosten evtl. dieser Jubiläumszuwendung zuzurechnen sind bzw. Kosten in diesem Zusammenhang entstanden sind. Und im Zweifel kann man diese Hinweise als ok/gelesen bestätigen.


    Zusatzfrage: Es scheint ja bei manchen Finanzämtern üblich zu sein, sowas erstmal abzulehen. Sollte ich bei der Erfassung gleich schon einen Referenz auf eine "Dienstanweisung" nennen (Zuwendung Dienstjubiläum laut REFERENZ). Wenn ja, wie lautet die Referenz?

    Wer sagt das? Und wer rät hier jemandem, das FA direkt auf seine Dienstanweisung, welche auch immer, hinzuweisen? So macht man sich beliebt. Selberverständlich prüft das FA aber i.d.R., ob die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Steuervergünstigung gegeben sind. Also schickt man, zwecks Ermöglichung einer unkomplizierten Prüfung, mit einem freundlichen Begleitschreiben netter Weise der Erklärung die entsprechenden Belege zwecks Nachweis/Glaubhaftmachung hinterher.


    Bitte künftig keine "Zusatzfragen" etc. in Form von Sammelthreads, damit die erweiterte Forumssuche auch künftig noch übersichtlich bleibt.

  • Hallo,


    Hier die Bildschirmkopie (die ich erstmal aufgrund meiner Erfahrung mit Bildschirmkopien in anderen Foren bewusst weggelassen hatte)



    Wer sagt das? Und wer rät hier jemandem,

    Niemand. Deswegen ja als "Zusatzfrage" gekennzeichnet. Das "Dienstanweisung" stand auch sehr bewusst in Anführungszeichen. Das jetzt aber bitte nicht weiterdiskutieren.


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Hier die Bildschirmkopie

    Sagt doch genau aus, was ich oben vermutet habe:

    Wenn Dich das Programm an die Werbungskosten verweist, dann wird es doch wohl eher um die Frage gehen, ob etwaige Werbungskosten evtl. dieser Jubiläumszuwendung zuzurechnen sind bzw. Kosten in diesem Zusammenhang entstanden sind. Und im Zweifel kann man diese Hinweise als ok/gelesen bestätigen.


    die ich erstmal aufgrund meiner Erfahrung mit Bildschirmkopien in anderen Foren bewusst weggelassen hatte

    Bei Fragen zu Programmbedienung zw. Programmhinweisen unentbehrlich.


    Das jetzt aber bitte nicht weiterdiskutieren.

    Das bleibt jedem Hilfesteller selber überlassen, solange er eben sachlich bleibt.

  • Hallo,


    Sorry, aber ich weis immer noch nicht, wie ist das eintragen soll. Mit Erfassungen über mehrere Jahre habe ich bisher nie zu tun gehabt. Wie kann ich denn nun "Arbeitslohn für mehrere Jahre" angeben?


    Mag sein, dass ich nur zu doof bin, aber ich finde es wenig intuitiv und in der Hilfe der Applikation finde ich auch keinen entsprechenden Hinweis.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich denn nun "Arbeitslohn für mehrere Jahre" angeben?

    Dieses ist auf der "Lohnsteuerkarte" in Zeile 10 eingetragen. Scheint ja auch korrekt zu sein (Arbeitslohn für mehrere Jahre).

  • Nein, das ist der EIntrag auf der Lohnsteuerkarte und den macht der Arbeitgeber, nicht ich.


    Ich muss ja offensichtlich noch einen Eintrag vornehmen, der die den Eintrag in Zeile 10 der Lohnsteuerkarte "erklärt", sonst würde mir die Applikation ja nicht anzeigen, dass ich ich eine hohe Nachzahung leisten soll.


    Das ist doch vom Prinzip nicht anders als bei einer Reisekostenerstattung laufen, nur dass mir hier das passende Feld "fehlt".

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist der EIntrag auf der Lohnsteuerkarte und den macht der Arbeitgeber, nicht ich.

    Und was rechnet Dein Programm damit? Schau doch einfach einmal in die Steuerberechnung Deines Programms.


    Ich muss ja offensichtlich noch einen Eintrag vornehmen, der die den Eintrag in Zeile 10 der Lohnsteuerkarte "erklärt", sonst würde mir die Applikation ja nicht anzeigen, dass ich ich eine hohe Nachzahung leisten soll.

    Der Eintrag ist in Zeile 10 enthalten. Das daraus errechnete Ergebnis sieht man in der Steuerberechnung nebst der detaillierten Anlagen.


    Das ist doch vom Prinzip nicht anders als bei einer Reisekostenerstattung laufen, nur dass mir hier das passende Feld "fehlt".

    Du musst die Nachweise liefern bzw. das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen glaubhaft machen. Alles oben schon beschrieben.

  • Du möchtest also sagen, dass ich die Erklärung abgeben soll, obwohl das Programm eine Nachzahlung anzeigt?


    Zu Belegen schreibt das Finanzamt explizit, dass man die nicht eigeninitiativ einreichen soll. Die werden angefordert. Ich gehe aber davon aus, dass ich das in der Erklärung benennen muss.

    • Offizieller Beitrag

    Du möchtest also sagen, dass ich die Erklärung abgeben soll, obwohl das Programm eine Nachzahlung anzeigt?

    Das kann ich doch nicht beurteilen, da ich Deine Besteuerungsgrundlagen ja nicht alle kenne. Das eine muss ja nicht zwingend etwas mit dem anderen zu tun haben. Du musst die von Dir eingegebenen Besteuerungsgrundlagen prüfen und ggf. eben auch das Ergebnis der Steuerberechnung mit den erläuternden Anlagen prüfen.


    Zu Belegen schreibt das Finanzamt explizit, dass man die nicht eigeninitiativ einreichen soll. Die werden angefordert. Ich gehe aber davon aus, dass ich das in der Erklärung benennen muss.

    Du hast doch Bedenken hinsichtlich einer etwaigen Anerkennung geäußert und ich habe erläutert, wie ich das "Problem" zu vermeiden versuchen würde.