... und wieder eine Frage an die Praktiker*innen:
Ich brauche keine USt-Voranmeldung zu machen, muss aber eine USteuer-Erklärung abgeben (logisch).
Für das vergangene Jahr habe ich die Rechnung über den Messstellenbetrieb für 2021 und die Abrechnung der Restzahlung der Einspeisevergütung mit Datum vom 8.1.2022 erhalten. Der Saldo wurde dann am 11.12022 ausgezahlt.
Hier kommt nun die 10-Tages-Regel zum Tragen: Die Gebühren für den Messstellenbetrieb (jährlich wiederkehrend) waren am 8.1. fällig, also innerhalb des 10-tägigen "kurzen" Zeitraums. Sie sind somit m.W. zwingend dem Jahr 2021 zuzuordnen.
Die Einnahme dieser Restzahlung am 11.1. aber ist, soweit ich weiß, NICHT dem Jahr 2021 zuzuordnen, weder freiwillig noch zwingend, weil es die "Lastschriftregel", dass von einer Begleichung der Fälligkeit auszugehen ist, wenn ein Lastschriftauftrag vorliegt, bei Ausgaben ja nicht geben kann. -- richtig?
Eine "Lastschrift" hat es aber gar nicht gegeben (ein LS-Auftrag liegt aber trotzdem vor und das Konto war auch hinreichend gedeckt), weil der Betrag ja seitens des Betreibers gegen die Restzahlung verrechnet wurde.
Nun meldet WISO Steuer (nach manueller Setzung der Wertstellung vom voreingestellten 31.12.2021 auf den 11.01.2022), ich müsste die Ausgabe für den Messstellenbetrieb in der EÜR des gerade anlaufenden Jahres noch einmal eingeben:
Wenn ich diese Meldung wegklicke, bekomme ich den entsprechenden Hinweis:
Beim Versuch, die Einnahme zu erfassen, kommt die rote Meldung ebenso, und dann:
Muss ich also tatsächlich die Ausgabe in die EÜR 2021 buchen (ohne nochmalige Buchung in 2022) und die Einnahme dann nach Datenübernahme in die EÜR 2022 ?
Dank im Voraus