Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Daten zur Anschaffung / Herstellung

  • Hallo zusammen,


    ich habe 2021 ein Bauprojekt beurkunden lassen, welches erst in diesem Jahr (2022) fertiggestellt sein wird.


    Im Bereich "Daten zur Anschaffung und Herstellung" ist auch der Punkt "Angeschafft / Kaufpreis gezahlt am" anzugeben.


    In der Hilfesektion gibt Wiso an, dass in einigen Kaufverträgen das Eigentum am Objekt mit der vollständigen Bezahlung des Kaufvertrags übergeht. Das ist hier auch der Fall.


    Welches Datum ist daher hier einzutragen, damit ich im Programm weitermachen kann? Voraussichtliche vollständige Bezahlung (Übergang Nutzen / Lasten), was ja erst in 2022 der Fall wäre?


    Vielen Dank für Eure Mithilfe,


    Comandante

    • Offizieller Beitrag

    Welches Datum ist daher hier einzutragen, damit ich im Programm weitermachen kann? Voraussichtliche vollständige Bezahlung (Übergang Nutzen / Lasten), was ja erst in 2022 der Fall wäre?

    ES gibt kein "voraussichtliches" Datum des Übergangs des Eigentums. Entweder Du hast ein Erwerbsgeschäft (Kaufvertrag) oder Du bist Bauherr. Danach unterscheiden sich die Masken und sind dann zu befüllen. Und alles was vor Eigentumsübergang erfolgt, sind im beabsichtigten Vermietungsfall vorweggenommene Werbungskosten.

  • Welches Datum ist daher hier einzutragen, damit ich im Programm weitermachen kann? Voraussichtliche vollständige Bezahlung (Übergang Nutzen / Lasten), was ja erst in 2022 der Fall wäre?

    ES gibt kein "voraussichtliches" Datum des Übergangs des Eigentums. Entweder Du hast ein Erwerbsgeschäft (Kaufvertrag) oder Du bist Bauherr. Danach unterscheiden sich die Masken und sind dann zu befüllen. Und alles was vor Eigentumsübergang erfolgt, sind im beabsichtigten Vermietungsfall vorweggenommene Werbungskosten.

    Danke!


    Richtig, es soll sich hier um vorgeggenommene Werbungskosten handeln. Der Weg dahin ist mir dann nicht ganz klar - d.h. in welcher Maske ist es bei Wiso einzutragen, wenn nicht bei "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen?"

    • Offizieller Beitrag

    wenn nicht bei "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen?"

    Genau da ist es grundsätzlich einzutragen.

  • Danke für die Links.


    Bei den Suchergebnissen bin ich schon gelandet. Allerdings nicht sehr hilfreich, da oft in den Threads nur geantwortet wird, man solle die Suchfunktion nutzen.


    Der zweite Link passt m.E. nicht auf meinen konkreten Fall - ich habe die Immobilie ja tatsächlich (mit Vermietungsabsicht) gekauft. Die Kaufnebenkosten sind 2021 angefallen, allerdings ist die Übergabe (Zug um Zug gem. KV, MaBV) erst in 2022.


    Muss tatsächlich nur ein "Dummy" für meinen Fall angelegt werden?

  • Kaufnebenkosten sind aber keine Werbungskosten, sondern Anschaffungskosten. Was als Werbungskosten abziehbar wäre, musst du in der steuerlichen Hilfe nachsehen, ich sehe hier möglicherweise Finanzierungskosten für die Bauabschnitte.

    Wenn du das zweite Datum leer lässt, kommt ein Warnhinweis, den man durch anhaken "wegklicken" kann?

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Suchergebnissen bin ich schon gelandet. Allerdings nicht sehr hilfreich, da oft in den Threads nur geantwortet wird, man solle die Suchfunktion nutzen.

    Weil sich keiner die Mühe macht, diese erweiterte Forumssuche auch zu nutzen bzw. dann auch die Suchergebnisse entsprechend der eigenen Anforderungen zu sortieren. und so wird es halt mit jedem eigentlich überflüssigen neuen Thread immer unübersichtlicher.


    Der zweite Link passt m.E. nicht auf meinen konkreten Fall - ich habe die Immobilie ja tatsächlich (mit Vermietungsabsicht) gekauft.

    Natürlich passt der. Die Art der vorweggenommenen Werbungskosten spielt dabei doch für sich keine Rolle und die Vermietungsabsicht ist Grundvoraussetzung, damit ein Werbungskostenabzug im Rahmen der Einkunftsart überhaupt akzeptiert wird.


    Die Kaufnebenkosten sind 2021 angefallen, allerdings ist die Übergabe (Zug um Zug gem. KV, MaBV) erst in 2022.

    Der größte Teil der Erwerbsnebenkosten wird doch sicherlich ohnehin zu den Anschaffungskosten des Objektes zu rechnen sein und sich dann ab Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten, nach Abgrenzung des GruBo-Anteils, über die AfA auswirken.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du das zweite Datum leer lässt, kommt ein Warnhinweis, den man durch anhaken "wegklicken" kann?

    Das kann man durch die oben verlinkte Vorgehensweise vermeiden, da man die Verträge mit den Daten ja ohnehin vorlegen muss, sofern sie dem FA nicht ohnehin schon vorliegen.


    Aber letztlich gehopst wie gesprungen. :)