Verzugszinsen ohne Meldung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Eine Freundin von mir (Steuerklasse 1) ist 2018 erkrankt und hat Krankengeld über 450€ erhalten. Somit wäre Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet was jedoch nicht bekannt war.


    Nun hat sie eine Steuererklärung vom Finanzamt erhalten in der Ihre Steuer geschätzt wurde.


    Es wurde eine Steuerschuld von 130€ angesetzt für 2018 und durch Verzugszinsen ist der Betrag auf über 700€ gestiegen.


    Leider gab es nie ein Schreiben vom Finanzamt zur Erinnerung einer Abgabe oder einer Mahnung etc.


    Sie wusste wie oben geschrieben nicht das sie etwas einreichen muss und wurde bis 2022 nie darüber in Kenntnis gesetzt.


    Sie hat Einspruch erhoben aber das Finanzamt sagt, sie müssen sie nicht informieren oder Abmahnen etc.


    Ich habe die Steuererklärung nun erstellt und eigentlich kommt laut WISO Sparbuch eine Rückzahlung wegen Zuviel gezahlten Steuern von circa 200€ raus.


    Wie sollte sie hier am besten vorgehen und wie ist üblicherweise das Vorgehen des Finanzamt


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Eine Freundin von mir (Steuerklasse 1) ist 2018 erkrankt und hat Krankengeld über 450€ erhalten. Somit wäre Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet was jedoch nicht bekannt war.

    Und Du wirst sicherlich nach dem Steuerberatungsgesetz nicht dazu berechtigt sein, ihr steuerlich behilflich zu sein. Es spielt im Übrigen keinerlei Rolle, ob ihr diese Verpflichtung zur Abgabe einer ESt-Erklärung bekannt war. Wer sich steuerlich nicht auskennt, muss halt eine dazu berechtigte Person ggf. fragen.


    Nun hat sie eine Steuererklärung vom Finanzamt erhalten in der Ihre Steuer geschätzt wurde.

    Es wurde eine Steuerschuld von 130€ angesetzt für 2018 und durch Verzugszinsen ist der Betrag auf über 700€ gestiegen.

    Leider gab es nie ein Schreiben vom Finanzamt zur Erinnerung einer Abgabe oder einer Mahnung etc.

    Sie wusste wie oben geschrieben nicht das sie etwas einreichen muss und wurde bis 2022 nie darüber in Kenntnis gesetzt.

    Zum einen ist der Vorgang ganz normal. Und sicherlich wurde neben der ESt und Nebensteuern auch ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Zum anderen glaube ich nicht, dass die Freundin/Bekannte, neben der o.g. öffentlichen Aufforderung, niemals vorab ein freundliches Schreiben des FA erhalten hat, in welchem sie auf diese Problematik aufmerksam gemacht worden ist. Vor einer Schätzung passiert immer etwas und Aufschluss darüber könnten die regelmäßig umfangreichen Erläuterungen des FA zum ESt-Bescheid geben.


    Sie hat Einspruch erhoben aber das Finanzamt sagt, sie müssen sie nicht informieren oder Abmahnen etc.

    Was aufgrund der o.g. öffentlichen Aufforderung so auch zutreffend und ok wäre. Meistens geht da dennoch netter Weise vorher eine freundliche Erinnerung oder Nachfrage zu den Besteuerungsgrundlagen auf den Weg. Und spätestens, wenn sie vom FA eine Mitteilung über die Zuteilung einer Steuernummer ab Veranlagungszeitraum 20xx bekommt, hätte sie hellhörig werden sollen.


    Ich habe die Steuererklärung nun erstellt und eigentlich kommt laut WISO Sparbuch eine Rückzahlung wegen Zuviel gezahlten Steuern von circa 200€ raus.

    Neben dem vorher erwähnten Einspruch hat sie hoffentlich auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Verwaltungsakte gestellt, denn ansonsten kommt demnächst wieder Post vom FA in Form einer Mahnung.


    Wie sollte sie hier am besten vorgehen und wie ist üblicherweise das Vorgehen des Finanzamt

    Das habe ich oben schon beschrieben. Du solltest die Finger von der Sache lassen, sofern Du kein Angehöriger i.S.d. § 15 AO (Verlobte/r etc.) bist und sie ggf. zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe schicken.


    Sie sollte sich übrigens schon jetzt Gedanken über die anderen Veranlagungszeiträume machen und prüfen, ob da nicht evtl. auch eine Erklärungspflicht bestanden hat.