Essen wärend der Arbeit

  • Guten Morgen,


    wir haben ein Foodtruck und sind damit oft bis zu 15 Stunden auf der Straße.


    Mich mache die Buchhaltung mit Wiso EÜR und meine Frau hat sich ein Mittagessen beim Bäcker gekauft und mit der Firmen EC Karte bezahlt.


    Die frage ist nun wie ich das verbuche. Kann ich das überhaupt irgendwie in die Steuer nehmen und wenn ja wie verbuche ich das und wenn nein, wie verbuche ich das dann?


    vielen Dank


    Dave

  • Aber bitte nicht vermengen, Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale, der tatsächliche Preis für das Mittagessen ist Privatsache. Wobei noch zu prüfen wäre, ob der Truck nicht eure 1. Tätigkeitsstätte ist. Ihr solltet vor Ansatz von solchen Kosten steuerlichen Rat einholen.

  • Mittagessen ist eine rein private Angelegenheit und gehört nicht in eine Gewinnermittlung, da nicht betrieblich veranlasst. Daher kann der Preis für das Mittagessen auch nicht angesetzt werden.

    Wenn es sich um die 1. Tätigkeitsstätte handeln sollte, gibt es keinen Verpflegungsmehraufwand - die Finanzverwaltung geht davon aus, dass man sich mit den Örtlichkeiten auskennt und sich preisgünstig mit Nahrung versorgen kann wie jeder Arbeitnehmer auch (und wenn es ein Vesperbrot ist).

    Verpflegungsmehraufwand kann bei Dienstreisen mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit von zu Hause oder der 1. Tätigkeitsstätte mit 14 Euro angesetzt werden in den ersten drei Monaten der "Dienstreise". Danach gelten die Regelungen für "normale" Arbeitnehmer. Wenn ihr also immer am gleichen Platz steht, ist der Ansatz auf drei Monate beschränkt.


    Bitte, lass dich beraten. Oder wenn du es dir zutraust, lies den Erlass der Finanzverwaltung zu den Reisekosten mit allen Details zur Abgrenzung 1. Tätigkeitsstätte, Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und die Folgen auf Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand.

    PDF Steuerliche Behandlung von Reisekosten und ... (bundesfinanzministerium.de)