Sturm Hagel Elementarversicherung - 2020 Schaden selbst bezahlt, 2021 von Versicherung bezahlt - Muss das angegeben werden?

  • Hallo Community, evtl kann mir einer weiterhelfen, ich bin leider totaler "Anfänger" in dem Bereich,


    folgende Situation:


    In der Steuererklärung für 2020 wurde von mir eine Elementarschadenversicherung bei der Einkommensteuer angegeben in der WISO Steuer Sparbuch 2021 Version.

    Beispiel : ich setze die Rechnung über 500 eur an, das wäre der Betrag den die Versicherung kostet im jahr 2020

    Ich gab diese Erklärung dann Digital ab. Soweit so gut.

    Nun war in denselbem Jahr 2020 eine Reparatur der Dachrinne und Schornsteinverkleidung notwendig (Hagel + Sturm) die wir zuerst selbst bezahlten, wegen Gefahr in Verzug.

    (drohte herunterzufallen und Folgeschäden zu verursachen)

    Die Schadenbearbeitung über diese Versicherung zog sich dann leider so lange hin, dass diesem erst im Januar 2021 stattgegeben wurde (die Versicherung erstattete die komplette Summe

    der Reparatur Beispiel 3500 eur)


    Ich gab also sowohl die Beiträge zu dieser Versicherung 2020 an, als auch die Rechnungen der Handwerker (hatte diese so angegeben wie auf Rechnung 3500,- , also Arbeitslohn und Material getrennt mit Rechnungskopie)


    nun beginne ich die Einkommensteuer für 2021 und die Frage :


    muss dieser von der Versicherung im Jahr 2021 erstattete Betrag von 2021 (3500,- ) nun im steuer wiso buch 2022 angegeben werden , da ich im Vorjahr den selbstbezahlten Betrag 3500,- angegeben habe oder wäre dies zu vernachlässigen ?

    und wenn ja, wo gibt man diesen Betrag ein ?

    Sind das Einnahmen von vorjährigen Ausgaben ?

    Ich habe gelesen, dass dies im privatbereich bei privaten Schäden zu vernachlässigen sei, bei beruflichen / vermieteten Dingen allerdings anders aussieht.

    Hier handelt es sich um einen reinen privatSchaden.


    MfG und besten Dank für alle Hilfen ! :thumbup:

  • _Dasweissdochkeiner_

    Hat den Titel des Themas von „Sturm Hagel Elementarversicherung - 2021 Schaden gehabt, 2022 erst bezahlt - Muss angegeben werden ? Vielen Dank“ zu „Sturm Hagel Elementarversicherung - 2020 Schaden gehabt, 2021 erst bezahlt - Muss das angegeben werden ? Vielen Dank“ geändert.
  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Sturm Hagel Elementarversicherung - 2020 Schaden gehabt, 2021 erst bezahlt - Muss das angegeben werden ? Vielen Dank“ zu „Sturm Hagel Elementarversicherung - 2020 Schaden, 2021 bezahlt - Muss das angegeben werden?“ geändert.
  • _Dasweissdochkeiner_

    Hat den Titel des Themas von „Sturm Hagel Elementarversicherung - 2020 Schaden, 2021 bezahlt - Muss das angegeben werden?“ zu „Sturm Hagel Elementarversicherung - 2020 Schaden selbst bezahlt, 2021 von Versicherung bezahlt - Muss das angegeben werden?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    In der Steuererklärung für 2020 wurde von mir eine Elementarschadenversicherung bei der Einkommensteuer angegeben in der WISO Steuer Sparbuch 2021 Version.

    Und nach welcher Vorschrift wurde die in welchem Zusammenhang wurde diese Versicherung geltend gemacht?


    Ich gab also sowohl die Beiträge zu dieser Versicherung 2020 an, als auch die Rechnungen der Handwerker (hatte diese so angegeben wie auf Rechnung 3500,- , also Arbeitslohn und Material getrennt mit Rechnungskopie)


    nun beginne ich die Einkommensteuer für 2021 und die Frage :


    muss dieser von der Versicherung im Jahr 2021 erstattete Betrag von 2021 (3500,- ) nun im steuer wiso buch 2022 angegeben werden , da ich im Vorjahr den selbstbezahlten Betrag 3500,- angegeben habe oder wäre dies zu vernachlässigen ?

    Die zu erwartenden Erstattungen hätten zwingend bereits im Rahmen der 2020er ESt-Erklärung erklärt werden müssen. Das wäre bei Abwicklung der Versicherung im Januar 2021 ja wohl auch locker möglich gewesen.


    Ich habe gelesen, dass dies im privatbereich bei privaten Schäden zu vernachlässigen sei, bei beruflichen / vermieteten Dingen allerdings anders aussieht.

    Hier handelt es sich um einen reinen privatSchaden.

    Wo sich wieder die Eingangsfrage stellt, wo die Versicherung selber ursprünglich geltend gemacht wurde, da private Sachversicherungen im Bereich der Sonderausgaben nichts zu suchen haben.

  • Hallo miWe4 :)


    also ich schaue gerade und sehe, dass ich diese unter


    ALLGEMEINE AUSGABEN / VERSICHERUNGEN UND ALTERSVORSORGE / HAFTPFLICHT UNFALL RISIKO LEBENSVERSICHERUNG eintrug.

    (ob das Finanzamt diese dann automatisch an eine andere Stelle verschob, weiss ich leider nicht)


    Die Abwicklung des Schadens war leider nicht möglich, da von der Versicherung ein Gutachter eingeschaltet wurde (das Dach wurde dabei ebenfalls beschädigt, sowie ein weiteres Dach von landwirtschaftlichen Altgebäuden)


    der Gutachter war dann eine Zeit im Urlaub und so wurde es von der Versicherung erst 2021 anerkannt (bisher wurde erst die Dachrinne und der Schornstein anerkannt, eine Dachneueindeckung mit ca 45.000 eur nach KfW steht noch aus und wir wissen noch nicht ob und wieviel die Versicherung hier übernehmen könnte/wird) Die Dachdeckerfirmen sagten dann auch, dass sie November / Dezember eigtl nur totale Dachausfälle mit Löchern Notreparieren und darum steht dies in diesem Jahr erst an



    Die Reparaturkosten des Daches trug ich unter ALLGEMEINE AUSGABEN / HANDWERKER ;HILFEN IM HAUSHALT etc ein. Dort sehe ich gerade, habe ich nur den Arbeitsanteil ansetzen können. BSP


    1.797,00 € Rechnungsbetrag

    aber nur 1079 zu berücksichtigenden Handerwekerleistungen daraus


    sowie regenrinne


    1.547,00 € aber nur 851 zu berücksichtigenden Handerwekerleistungen daraus

    grüsse

    • Offizieller Beitrag

    ALLGEMEINE AUSGABEN / VERSICHERUNGEN UND ALTERSVORSORGE / HAFTPFLICHT UNFALL RISIKO LEBENSVERSICHERUNG eintrug.

    (ob das Finanzamt diese dann automatisch an eine andere Stelle verschob, weiss ich leider nicht)

    Sachversicherungen sind nicht im Rahmen der Sonderausgaben abziehbar. Da gibt es auch nichts "zu verschieben". Du darfst die dort nicht geltend machen. Sonst wären die dort ja auch aufgeführt, oder? Und wenn sie sich ausgewirkt haben sollten ggf. auch mit Konsequenzen.


    Die Reparaturkosten des Daches trug ich unter ALLGEMEINE AUSGABEN / HANDWERKER ;HILFEN IM HAUSHALT etc ein. Dort sehe ich gerade, habe ich nur den Arbeitsanteil ansetzen können. BSP


    1.797,00 € Rechnungsbetrag

    aber nur 1079 zu berücksichtigenden Handerwekerleistungen daraus


    sowie regenrinne


    1.547,00 € aber nur 851 zu berücksichtigenden Handerwekerleistungen daraus

    Und hätten definitiv somit um die zu erwartenden Erstattungen gekürzt werden müssen. Und diese waren im Zeitpunkt der Erklärungsabgabe ja sogar betragsmäßig bekannt.


    Also mit dem FA in Verbindung setzen und freundlich auf die o.g. Fehler Deinerseits hinweisen. Dann eben besprechen, wie das zu lösen ist. Den Thread netter Weise insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Sachversicherungen sind nicht im Rahmen der Sonderausgaben abziehbar. Da gibt es auch nichts "zu verschieben". Du darfst die dort nicht geltend machen. Sonst wären die dort ja auch aufgeführt, oder? Und wenn sie sich ausgewirkt haben sollten ggf. auch mit Konsequenzen.

    ok, unter welchem Punkt wäre diese "Sachversicherung" dann korrekt anzusetzen ? oder sind Elementarversicherungen gar nicht ansetzfähig/abzugsfähig?


    Gebäudeversicherung in der Steuererklärung | So geht's (xn--gebudeversicherungen-dzb.net) << hier lese ich gerade, sie wären garnicht anzusetzen ohje


    Und hätten definitiv somit um die zu erwartenden Erstattungen gekürzt werden müssen. Und diese waren im Zeitpunkt der Erklärungsabgabe ja sogar betragsmäßig bekannt.

    (betragsmäßig bekannt, bedeutet in diesem Falle, dass die Rechnungen bekannt waren, aber noch nicht, ob und wieviel davon übernommen wird, nehme ich an)


    Also mit dem FA in Verbindung setzen und freundlich auf die o.g. Fehler Deinerseits hinweisen. Dann eben besprechen, wie das zu lösen ist. Den Thread netter Weise insoweit auf dem Laufenden halten.

    ok, das wollte ich eigtl vermeiden, ich denke, wenn diese dort falsch angesetzt wurde, erkennt das FA dies automatisch ? Dann werde ich leider dort mal anrufen

    Werde weiter berichten, dann erstmal vielen Dank soweit

    • Offizieller Beitrag

    (betragsmäßig bekannt, bedeutet in diesem Falle, dass die Rechnungen bekannt waren, aber noch nicht, ob und wieviel davon übernommen wird, nehme ich an)

    im Januar 2021 stattgegeben wurde (die Versicherung erstattete die komplette Summe der Reparatur Beispiel 3500 eur)

    Also definitiv kein Ansatz der Aufwendungen in 2020 bzw. voll zu kürzen und das war Euch bereits vor der Erklärungsabgabe 2020 bekannt.


    Fragen zum Forum

    Richtig Zitieren mit Burning Board 4.1

  • Hallo noch einmal,


    nach einem Anruf beim FA wird das alles erledigt, die Dame war sehr freundlich und sagte, dass dies auch nachträglich korrigiert werden kann durch Änderung ohne viel Arbeit.

    Mein "persönlicher" Kenntnisstand diesbzgl ist folgender :


    wenn die Versicherung rein betrieblich oder im Zug einer Vermietung geltend gemacht wird, ginge dies.

    (das hat sie jetzt so nicht bestätigt telefonisch, aber auch nicht verneint, sie prüft dies)


    Besten Dank für die erste Hilfe ! :)


    MfG