Hallo, mein Mann ist im Wachdienst tätig. Er hat keine feste Sammelstelle sondern fährt immer von Zuhause zu verschiedenen Einsatzorten. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich die Tätigkeitsorte unter Dienstreisen aufführen, bin mir aber nicht sicher. Er bekommt nur die Kilometer die über 30 KM Entfernung vom Arbeitgeber erstattet. Z.B. tatsächliche Kilometerkosten 1800 € - Erstattung 590 €. Hat das Auswirkungen auf die Steuerberechnung? Wenn das richtig ist mit der Erfassung unter Dienstreisen, kann er auch Verpflegungskosten geltend machen und zählt die Fahrzeit dabei mit oder nur die reine Arbeitszeit?
Vielen Dank schon mal vorab für die Hilfe.