Hallo,
ich arbeite überwiegend an einer Tätigkeitsstette, ich bin dort an etwa 5 Tagen/Woche anwesend. Zusätzlich gib es einen zweiten Ort (gleicher Arbeitgeber, gleicher Arbeitsvertrag) an dem ich ca. 2x/Monat im Einsatz bin. Ich bin dann dort für 24h tätig, eine Übernachtungsmöglichkeit wird vom Arbeitgeber gestellt, die An- und Abreise sowie die Verpflegung muss ich jedoch selbst organisieren. Der zweite Einsatzort ist jedoch nur ca. 14 km von meinem Wohnort entfernt.
Ich sehe nun zwei Möglichkeiten dies in meiner Steuererklärung anzugeben:
1. Unter "Wege zur Arbeit" als zweite Tätigkeitsstätte
2. Als Dienstreisen
Bei 1. erhalte ich nur die Entfernungspauschale einmalig pro Tag an dem ich dort tätig bin. Bei 2. würde ich die Reisekosten angeben können (fahre mit der Bahn) und auch die Verpflegungspauschale nutzen können.
Spricht etwas dagegene dies als Dienstreisen abzusetzen? Aufgrund der geringen Distanz erschien mir dies komisch, ich konnte aber nichts konkretes finden was dagegen spricht.
Grüße,
Philipp