Verkauf - genaue Frist

  • Hallo,
    10 Jahre Spekulationsfrist ist klar - aber wie genau wird sie berechnet? Gelten die jeweiligen Daten der Notariellen Verträge? Spielt eine mehrmonatige Frist bis zur Zahlung / Übergabe eine Rolle? Oder Zählt das Datum der Eintragung?
    Vielen Dank für eine Antwort.

  • Für die Berechnung der Veräußerungsfrist ist grundsätzlich das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde liegende obligatorische Geschäft maßgebend (H 169 EStR mit Verweis auf BFH-Urteil vom 15.12.1993).